Die Polizei ordnet gegen den Mandanten die Durchführung einer ED-Behandlung an; die Vorladung ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Ich klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Anordnung, weil bei dem vorgeworfenen Delikt (angeblicher Besitz von Kinderpornografie auf einem Rechner) typischerweise nun gerade keine körperlichen Spuren anfallen.
Einige Wochen später erhält der Mandant nun eine Vorladung von derselben Polizeidienststelle, er möge eine Speichelprobe auf freiwilliger Basis abgeben, und wenn er denn freiwillig nicht wolle, möge er mal anrufen.
Verarschen, oder was?
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
5 Kommentare:
Nein! Die sind so ;-).
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2009/10/wetten-dass-und-die-erkennungsdienstlic.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+DieRechtsanwaeldin+%28Die+Rechtsanwaeldin%29
Ich bin so dankbar, dass es die Jurablogs gibt. Da merkt man, dass man nicht ganz so alleine ist... - beim Kopfschütteln ;-)
ich hab mal als service das auf ne kurze url gebracht
http://spedr.com/5ic0s
Die Polizei ist in letzter Zeit so freundlich. Ein Mandant wurde schriftlich zur Zeugenvernehmung geladen. Außerdem hat der Herr Kommissar ihn angerufen und ihm mitgeteilt, wenn er nicht freiwillig komme, werde man ihn auf der Arbeitsstelle mit einem Polizeiwagen "abholen". Nett, dieser Abholservice. Nur leider unerwünscht und bar jeder Rechtsgrundlage. Zudem unüblich bei Zeugen, wenn man nicht vorhat, sie im Laufe der Vernehmung zum Beschuldigten zu machen.
@anonym Nötigung????
Der Polizeibeamte hat mir gerade telefonisch bestätigt, daß mein Mandant ja eigentlich Beschuldigter sei. Er habe ihn aber erstmal als Zeugen geladen. Ob er sich bei mir in der Kanzlei aufhalte. Er müsse ihn mal dringend sprechen. => Freundliches Fax, daß wir ihn sicher nur mißverstanden haben, aber Angaben zur Sache zur Zeit nicht erfolgen.
Die Antwort werden vermutlich (überflüssige) ED-Maßnahmen und der Antrag auf Wohnungsdurchsuchung sein.
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