Sprache ist nicht nur vielseitig sondern auch mehrdeutig. Manch einer würde das längerfristige Verbot, bestimmte Räume oder ein Gelände zu verlassen, als "Haft" bezeichnen. In Österreich soll das anders sein, jedenfalls im Asylverfahren.
Innenministerin Fekter (ÖVP) möchte eine Anwesenheitspflicht für Asylwerber durchsetzen. "Das ist keine Haft", erklärte sie in der ORF-"Pressestunde". Asylwerber dürften das Erstaufnahmezentrum während der Erstabklärung für etwa einen Monat nicht verlassen. Die Maßnahme solle Traiskirchen und Thalham entlasten und die Verfahren beschleunigen. Flüchtlinge sollen dadurch nicht mehr "in die Illegalität untertauchen" können.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
3 Kommentare:
Wehrpflichtige, die in den ersten Wochen ihrer Grundausbildung die Kaserne nicht verlassen dürfen, sind dort also auch "in Haft"? Den Sprachgebrauch haben Sie aber exklusiv für sich ...
Hab ich gesagt, dass ich manch einer bin? Nein!
Hab ich gesagt, dass Sprache mehrdeutig ist? Ja!
@ Spieß:
Wenn eine Person auf Grund staatlichen Zwangs einen räumlichen Bereich nicht verlassen darf, ist das durchaus auch Haft.
Die Frage ist natürlich dann immer, wie groß der Bereich ist. Eine Kaserne bietet zumindest etwas Auslauf. Viel ändert sich aber nichts daran. Ob nun Zelle, Kaserne oder DDR, Haft bleibt Haft.
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