Nach der Urteilsverkündung im Amtsgericht, die ich gerade noch mitbekam, weil ich in der nächsten Sache verhandeln wollte, teilte der Angeklagte in gebrochenem Deutsch mit, er habe eigentlich nichts verstanden, das nächste Mal wünsche er einen Dolmetscher.
Dass man den vermutlich gebraucht hätte, ergab sich schon daraus, dass der Angeklagte auch kaum zu verstehen war. Das tangierte Gericht und Staatsanwaltschaft aber weniger, es erfolgte der lapidare Hinweis:
Ich möchte gar nicht wissen, wie die Verhandlung gelaufen sein mag. Jedenfalls Richterin und Staatsanwältin machten den Eindruck, sich gut verstanden zu haben."Den können Sie dann beim Landgericht beantragen."
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
4 Kommentare:
Skandalös! Und einen Pflichti gab's natürlich auch nicht. :-(
Dem Angeklagten hätte ich mich "aufgedrängt" und zunächst einmal unbestimmtes Rechtsmittel eingelegt (ab besten noch zu Protokoll). Dann hätte das Gericht etwas zum Nachdenken gehabt... :-)
schlecht verteidigt.
#k.
er hatte keinen Verteidiger.
Kommentar veröffentlichen