Der Mandant ist Fußballfan; nicht Hardcore, nicht Ultra, kein Hool, aber mit Überzeugung. Deshalb stand er auch im Fanblock der Heimmannschaft. Dort war man böse auf irgendeine Entscheidung des Schiedsrichters und begann, mit fiesen kleinen harten Gegenständen zu werfen. Einer der Gegenstände traf einen Linienrichter, der dabei verletzt wurde.
Die Polizei hatte von diversen Fans aus diesem Block, so auch von meinem Mandanten, die Personalien aufgenommen. Und es existiert ein Video, auf dem erkennbar ist, dass auch mein Mandant zwei Wurfbewegungen ausgeführt hat.
Nun berichtet er mir, dass es stimmt, dass er geworfen hat, aber gerade nicht mit harten Gegenständen, sondern nur mit: ... faulen Eiern!
Wir haben uns jetzt den Videofilm zwei Stunden lang immer wieder vorwärts, rückwärts, in Zeitlupe und in Standbildern angesehen. In einer Sequenz könnte es sein, dass man etwas ähnliches erkennt, wie ein auf der Tartanbahn platzendes Ei (ob es faul war, sieht man nicht).
Ich hoffe, wegen der Körperverletzung reicht es für ein "in dubio pro reo".
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DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
10 Kommentare:
Aber wenn, dann bitte in Gold!
Was sind denn fiese, kleine Gegenstände? Geht das präziser?
Reine Schutzbehauptung, wer schleppt schon faule Eier ins Stadion.
Ich würde Ihren Mandanten verurteilen und zwar gleich gem. § 224 StGB! (Klein, aber fies!)
@anonym Klar, wech, Rübe ab, Unschuldsvermutung in die Tonne. Ging ja schon bei den Nazis ein paar Jahre gut, warum nicht wieder so!
@RA JM Lass uns das Ding demnächst als Platincard bestellen, ich wüsste schon einige, an die ich die verteilen würde ;-)
Die Juristen werden beim nächsten politischen Umsturz die ersten sein, die wieder eine 180 Grad-Kehre machen.
Daß diese Brut flexibel ist, hat man ja schon bei der Anti-Terror-Gesetzgebung gesehen. Und die nachträgliche Sicherungsverwahrung: Tja, da wird es mit dem "Nulla poena sine" lege auch nicht so genau genommen.
Hören Sie mir doch mit ihren Nazi-Vergleichen auf!
Die können Sie ihrem Kollegen Gerhard Schröder entgegen schleudern ("Wegsperren")
Ich verbitte mir so etwas!
Ich versetze mich nur in die Rolle des Richters und lasse gesunden Menschenverstand walten, auf Basis des mitgeteilten Sachverhaltes.
Und jetzt warten wir das Urteil ab und dann diskutieren wir weiter.
Anonyme haben sich gar nichts zu verbitten, auch wenn sie Nazis sind.
Aufgrund des mitgeteilten (und festgestellten) Sachverhalts weiß man, dass aus einer größeren Ansammlung von Menschen einige irgendetwas geworfen haben und dass niemand etwas dazu sagen kann, wer was geworfen hat und wer womit getroffen hat.
Klar, bei den Nazis hätte deren "gesunder" Menschenverstand auch zu einer Verurteilung gereicht.
"Nun berichtet er mir, dass es stimmt, dass er geworfen hat"
@WernerSiebers
Lesen können Sie auch nicht.
"Anonyme haben sich gar nichts zu verbitten, auch wenn sie Nazis sind."
Und logisch denken auch nicht: Der Erst-Recht-Schluß hätte gepasst.
"Nun berichtet er mir, dass es stimmt, dass er geworfen hat, aber gerade nicht mit harten Gegenständen, sondern nur mit: ... faulen Eiern!"
So kenne ich das von vielen Richtern; nur das zitieren, was passt und den Rest weglassen. BRAVO Nazi.
Eigentlich finde ich das Werfen von faulen Eiern und ähnlichen weichen Gegenständen recht sympathisch.
Da wird die Meinung auf direktem Wege verdeutlicht.
Aber warum um himmelswillen auf Sportler ?
Die Unschuldsvermutung galt bis vor wenigen Jahrzehnten grundsätzlich ausschließlich für beliebte Personen.
Das hat eigentlich nichts direktes mit den Nazis zu tun.
Seien wir doch froh, in der heutigen Zeit zu leben. Mit relativ ausgewogenen Gesetzen und nur sehr wenigen Missachtungen derselben.
VG Tourix
Hm, bei uns werfen die Spieler nach den Fans. Verkehrte Welt. ;-)
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