Ich hatte hier berichtet über einen "Parksünder", der nicht unbedingt damit einverstanden war, dass man von ihm verlangt, dass er Verkehrsschilder beachtet, die man u.a. deshalb nicht leicht sehen und erkennen kann, weil sie vorschriftswidrig angebracht sind.
Über den Verwaltungsgerichtsprozess wurde dann von dem Betroffenen berichtet. Zu nicht nur seiner großen Überraschung hat der für das Verfahren zuständige Richter höchst besonnen und so reagiert, dass man ihm tatsächlich abnehmen kann, dass er nicht nur "seinen Job" macht, sondern dass ihm tatsächlich daran gelegen ist, dass der prozessführende Bürger versteht, was im konkreten Fall zu der Rechtsmeinung des Gerichtes führt.
Leider eine Ausnahme.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
10 Kommentare:
Ein gutes aber leider seltenes Beispiel dafür, dass ein Richter erkennt, dass er Dienstleister für den Bürger ist, der das Gehalt des Richters mit seinen Steuern (wenn er denn zahlen muss) finanziert.
Respekt!
@Anonym, jeder, der in den Supermarkt einkaufen geht, zahlt (trägt wirtschaftlich) Steuern. Es gibt nicht nur die (direkte) Einkommensteuer.
Ich meinte die, die nur klauen ;-)
Ein angenehmer Richter, der auch Verständnis für einen Rechtslaien aufbringt, wenn er zu erkennen gibt:
"In der Sache muss ich leider feststellen, dass Sie die juristische Argumentation im Kern nicht verstanden haben. Das liegt bestimmt nicht nur an Ihnen, sondern wohl auch daran, dass ich die „Botschaft“ nicht verständlich genug rübergebracht habe."
Das ist meines Erachtens überhaupt entscheidend bei Urteilssprüchen, dass der "Verurteilte" noch im Gerichtssaal erkennt, wo sein Fehler liegt.
Wenn ein Richter diese Fähigkeit nicht hat, wird ein im Rechtsstreit Unterlegener immer mit dem Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, den Gerichtssaal verlassen.
Aber nur Erkenntnis schafft die Voraussetzung Handeln zu überdenken und Fehler als solche einzusehen und auch abzustellen.
Es ist eindeutig nicht Aufgabe eines Richters, dem Kläger, der aus Kostengründen die Klage zurücknimmt und damit auf das schriftliche Urteil verzichtet hat, erst eine Stunde lang mündlich zu erklären, warum er im Unrecht ist, und dann noch einmal eine lange Mail zu schreiben (erst recht nicht bei einem 20-Euro-Knöllchen).
Dies gilt umso mehr, als anzunehmen ist, dass der Richter genau dasselbe, was er jetzt schreibt, in der Verhandlung schon dreimal mündlich erklärt hat und anzunehmen ist, dass der Kläger schlicht ein per se uneinsichtiger Querulant ist (wofür im übrigen auch die Tatsache spricht, dass man selbst auf dem Beweisphoto des Frustbloggers sehr gut erkennen kann, dass da hinter dem Transporter ein Halteverbotsschild steht).
@Ottmar Natürlich ist es nicht seine Aufgabe, aber dass und wie er es tut, zeigt eine Einstellung zu seinem Beruf, der deutlich vom Mainstream abweicht - und der ist erschreckend!
Wenn der Kläger die Klage zurückgenommen hat, war ihm die Sache offenbar nicht wichtig genug.
In solchen Angelegenheiten klagt man nur, wenn es ums Prinzip geht.
Niemandem in Deutschland ist verboten, "nur" zu klagen, weil es um das Prinzip geht.
Vielleicht "Offto", aber eigentlich nicht...
Wenn aber ein Ri die juristische Grundlage des Verfahrens, das er niemals hätte eröffnen dürfen, "im Kern nicht verstehen will", dann wird vorsätzlich, aus einem Opfer, der Täter gemacht. Dann ist das Urteil:"Bullshit" und das kann nur auf einem Weg begründet werden - mit mehr Bullshit!
Nur eben, es ist ja - zumindest in BY - wurscht wenn Bullshit aus einem Ri fällt, er kann ja sowieso nicht dafür belangt werden. Prost! Bayerische Justiz. Man kann meinen Namen googeln oder auch JVA-Bamberg, StA Petrat, LG-Bamberg etc.
@Ottmar
Ach, wenn es doch nur € 20,00 gewesen wären. Leider hat das Abschleppen schon mit fast € 300,00 zu Buche geschlagen.
Und mit Mühe ist das Schild TAGSÜBER erkennbat. Ich habe aber dort geoarkt, als es schon dunkel war.
Kommentar veröffentlichen