02 April 2010

Hinter dem Mond

Ich dachte zunächst an einen April-Scherz des jungen, dynamischen und frisch auf die Stelle eines Strafrichters gerutschten Dr. XY beim Amtsgericht Z. Er habe meinen Beiordnungsantrag auf dem Tisch (Mandant ist einschlägig vorbestraft und steht mit einem Jahr unter Bewährung), er überlege, dem stattzugeben, allerdings nur, wenn ich auf Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder verzichte, weil ich ja von außerhalb käme.

Erst als ich ihm erklärt habe, dass diese Bedingungsverknüpfung schon seit gefühlten 20 Jahren unzulässig ist und dass darüber hinaus § 142 I StPO seit dem 01.10.2009 geändert wurde, teilte er mit, dass er seinen Beschränkungswusch nochmals überdenken werde.

Ich habe ihm höflich, freundlich und auch für ihn hoffentlich verständlich mitgeteilt, dass mein Mandant einen möglichen Befangenheitsantragswunsch auch nochmals überdenken würde, wenn er nun möglichst hurtig mein Antrag positiv bescheiden würde.

Was lernen diese Assessoren eigentlich, bevor sie als Strafrichter auf die Menschheit losgelassen werden? Jedenfalls nicht, dass ein Blick in das Gesetz die Rechtsfindung ungemein erleichtern kann.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung



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3 Kommentare:

Lore hat gesagt…

Nun seien Sie doch nicht gleich so streng mit Ihrem jungen Kollegen.

Sicher hat er sich im Rahmen seiner Promotionsarbeit mit einer anderen Thematik auseinandergesetzt und schwimmt sich jetzt gerade im eisigen Wasser frei, in das er geworfen wurde oder auch selbst gesprungen ist.

Sicher hat er jetzt wieder mehr Zeit sich mit der StPO zu befassen.
Und wenn Sie ihm weiterhin so "höflich, freundlich und auch für ihn hoffentlich verständlich" auf die Sprünge helfen, wird es auch noch was mit seiner Dynamik – nur Geduld, das wird schon noch... ;-)

Werner Siebers hat gesagt…

Gut, mit dem jungen Kollegen mag man nachsichtig sein; aber irgendwer wird ihm diesen Quatsch beigebogen haben, und diese Pappnasen sind keine "jungen Kollegen"!

Helmut Karsten hat gesagt…

Aber einen Blick darauf, dass sie ab jetzt sowieso nicht für NICHTS mehr belangt werden können, gibt denen die Frechheit sich so zu verhalten.
USA: Trotz einer vorhandenen Innenrevision und der Pflicht von Ri, StA(en) und Polizeichefs, sich der Wiederwahl zu stellen, gibt es immer noch "Unfälle". So sitzen ein Polizeichef (Atlanta-Dekalb County) in der Todeszelle und ein stellvertretender Ankläger hat mehrfache Lifesentence abzusitzen. Google: Fred Tokars.
Frage: Was also gibt uns dem Irrglauben hin, dass irgendjemand eine Position innehaben könnte, bei der ihm nicht auf die Finger geschaut wird und bei der er von vornherein weis, dass er niemals belangt werden könne?
.................und wenn ich noch einmal "Rechtsstaat" höre, dann....
man kann meinen Fall googeln, auch unter JVA-Bamberg - StA Petrat -
Ri Dengler - Ri Dengler.

 

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