24 April 2010

Onanieren von Geisterhand

Was die Hand des Geistes so alles anstellt, kann in diesem Fall kein Bischof berichten, sondern ein Autofahrer. Und den Juristen interessiert auch weniger das Ergebnis der Tätigkeit der Geisterhand, vielmehr sind es die Folgen.

Auch in Deutschland hat der Gesetzgeber nicht ausdrücklich an den onanierenden Autofahrer gedacht, aber auch hier dürfte es wie in Spanien wegen der dieser Handlung innewohnenden Ablenkungsmöglichkeiten durchaus bußgeldträchtig sein, die Hand, wem auch immer sie gehören mag, dorthin zu lassen, wo es zur Entspannung dienen könnte.
Ein spanischer Autofahrer muss mit einer saftigen Geldbuße und Punkten im Verkehrsstrafregister rechnen, weil er hinterm Steuer onaniert hat. Der im ostspanischen Valencia erwischte Mann habe sich nicht hinreichend einer "guten Fahrweise" gewidmet, hieß es im Protokoll der Polizei, das am Freitag im Internet kursierte.

"Geistesabwesend" habe er sich mit einer Hand selbstbefriedigt.

Masturbieren am Steuer ist in der spanischen Straßenverkehrsordnung zwar nicht ausdrücklich als Vergehen aufgeführt, der Autofahrer muss dennoch mit einer Geldbuße und Punkten rechnen.

Der Tatbestand wiegt laut Polizei wie das Telefonieren oder Lesen am Steuer "schwer".
Quelle: dnews

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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1 Kommentar:

Rick Rollman hat gesagt…

Also bitte vorher am Rand der Straße anhalten und das Schiebedach nicht vergessen: http://www.liveleak.com/view?i=86a_1241647291

 

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