Jetzt schickt mir ein anderer Kollege Beschwerdeschreiben an "seine Kammer eines Abgedrehten ebenfalls wegen eines Blogartikels mit bildlichen Darstellungen, die mich inhaltlich so der Freude zugeführt haben, dass meine innerliche Bremse versagt hat und meine Hände unkontrolliert so sehr auf meine Schenkel geklopft haben, dass ich nun Schmerzen empfinde.
Ich habe dem Kollegen bereits mitgeteilt, dass ich ihn ob der Pein auf Zahlung eines unangemessenen Schmerzensgedes in Anspruch nehmen und verklagen werde, vermutlich beides gleichzeitig.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
4 Kommentare:
Ist hier eine Rechtsanwäldin zur Vertretung eingesprungen.
So ein unverständliches Gestammel kenn ich sonst nur aus anderen Blogs.
Indiderquatsch für drei, die wissen, dass sie gemeint sind - der 1. April hat mich zum Stammeln gebracht. Bin ab sofort wieder ernst, mürrisch und ungerecht, versprochen.
Nun werden Sie Ihrem Anklagepunkt "auf Zahlung eines unangemessenen Schmerzensgeldes" noch einen weiteren hinzufügen müssen.
Letztlich führte die Darstellung der Ursache, die zu der mit Schmerzen einhergehenden Schenkelklopfattacke geführt hatte, auch zu unübersehbaren Verwirrungen bei einem kommentierenden Leser, der den Beitrag nun auch noch einer "Rechtsanwäldin" zuordnet (immer diese geschlechterspezifischen Vorurteile...).
Es ist schon erstaunlich, dass es Mitmenschen gibt, die nicht verstehen - das Nichtverstandene dann aber unbedingt auch noch kommentieren müssen. :-D
Wir sollten die zu erhebende Klage unbedingt bei einem Bierchen besprechen. Ich drohe zu vereinsamen, da ich jetzt weiß, dass niemand sonst mit mir eines trinken gehen will.
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