27 August 2010

Braunschweiger Zeitung auf unterstem Pranger-Niveau

Man kennt das insbesondere von großen Boulevard-Blättern und Tageszeitungen; dem Volk wird nach dem Munde geredet und es wird versucht, angeblich gefährliche Sexualverbrecher, die ihre Strafe verbüßt haben, so zu outen, dass es kein Problem mehr ist, sie zu identifizieren.

Auch die Braunschweiger Zeitung begibt sich jetzt auf dieses Niveau und verzichtet damit wohl endgültig auf den möglicherweise in der Vergangenheit noch vorhandenen Anspruch, seriösen Journalismus zu bieten.

Eine Stephanie Knostmann produziert heute einen Artikel, in dem sie einen Mann identifizierbar anprangert, der 1998 wegen angeblicher Taten zwischen 1989 und 1992 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, diese verbüßt hat und nie wieder aufgefallen ist.

Dem Artikel kann man entnehmen, dass man durch Nachfragen offenbar aktuell diesem vor vielen Jahren resozialisierten Mitbürger jetzt seine bürgerliche Existenz zerstört oder zumindest zerstören will.

Es sollte ermittelt werden, was Stephanie Knostmann in ihrem Leben schon alles falsch gemacht hat und ob das nicht genügt, zu verhindern, dass sie weiter solche Artikel schreibt, weil sie aufgrund dieser Vorkommnisse ganz schnell ihren Job verliert.

Übelster Untergürteljournalismus.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

12 Kommentare:

Martina hat gesagt…

Gibt es dazu in Deutschland eine Regelung außerhalb von Bewährungsauflagen?

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:298E:0220:0223:DE:PDF

"Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung muss unter anderem auf das ausdrücklich im Rahmenbeschluss vorgesehene vorübergehende oder dauerhafte Verbot der Ausübung einer die Beaufsichtigung von Kindern einschließenden beruflichen Tätigkeit anwendbar sein, wenn dieses Verbot aufgrund einer Verurteilung wegen einer der Straftaten im Zusammenhang mit der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie verhängt wurde."

"„Berufsverbot“ das Verbot nach Artikel 5 Absatz 3 des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie, vorübergehend oder dauerhaft eine die Beaufsichtigung von Kindern einschließende berufliche Tätigkeit und eine nicht in der Beaufsichtigung von Kindern bestehende Tätigkeit in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die Kinder beaufsichtigt oder mit ihnen arbeitet, auszuüben, wenn das Verbot aufgrund einer Verurteilung wegen einer Straftat nach Artikel 1 Absatz 1 verhängt wird;"

Werner Siebers hat gesagt…

Hier geht es um Taten, die 20 bis 25 Jahre zurückliegen!

FrankR hat gesagt…

"Hier geht es um Taten, die 20 bis 25 Jahre zurückliegen!"

Das ist der von "seriösen" Medien mit "gut recherchierten Hintergrundinformationen" versorgten Volksseele vollkommen wurscht. Hat man den Prügelknaben erst einmal identifiziert, gibt es keine Gnade mehr.

Ich vermute mal fröhlich drauf los: Hätte eben diese Qualitätsjournalie nicht solchen Druck verursacht, hätte die damalige Regierung mehr Zeit aufwenden können um eine "wasserdichte" Regelung für die Sicherungsverwahrung zu finden.

Martina hat gesagt…

Vom Beginn des Tatzeitraums bis zur Verurteilung hat es auch nur 14 Jahre gedauert. Könnte es generell nicht sein, dass mögliche heutige Geschädigte erst im Jahr 2020 Strafanzeige erstatten?

kj hat gesagt…

Ich halte Bild und Morgenpost mittlerweile für seriöser als die Lokalpresse. Vermutlich bezahlen die mehr und nehmen erfahrenere Journalisten.

Anonym hat gesagt…

1. wurden doch offenbar nur zutreffende Tatsachen berichtet,

2. dürften die Verurteilungsdelikte nicht ganz geringfügig gewesen sein, wenn man 6 bis 10 Jahre nach den Taten noch vier Jahre Freiheitsstrafe kassiert,

3. ist es ungeschickt, sich als verurteilter Sexualstraftäter ausgerechnet als Weihnachtsmann zu verdingen,

4. hält die Gesellschaft, die Politik und die Rechtsprechung offenbar für in Ordnung, daß verurteilte Sexualstraftäter kein normales Leben mehr führen können.

Was ist also gegen den Bericht einzuwenden?

Werner Siebers hat gesagt…

Dagegen einzuwenden ist, dass mit diesem Pranger-Müll-Journalismus (Taten vor 20 bis 25 Jahren, Verurteilung vor 12 Jahren, "Weihnachtsmann" vor 5 Jahren) erreicht wird, dass die Unkritischen in unserer Bevölkerung in ihrer Einfältigkeit so eingenebelt werden, dass sie fragen, was gegen solch einen Schundjournalismus einzuwenden ist.

Anonym hat gesagt…

Schund mag das ja sein, aber von der Pressefreiheit gedeckt. Die hat auch einen hohen Wert.

Werner Siebers hat gesagt…

Ich habe da so meine Zweifel, ob das von der "Pressefreiheit" noch gedeckt ist, wenn die Hamburger Pressekammer der Presse sogar verbietet, zu spekulieren, dass die Karriere von Herrn Ballack bald beendet sein wird.

Anonym hat gesagt…

EinLink hätte hier nicht geschadet:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33168/1.html

Anonym hat gesagt…

1.Teil

WN: Mangelnder Anspruch seriösen Journalismus zu bieten
Artikel: „Streit ums Kind eskalierte auf dem Weihnachtsmarkt“ – Stephanie Knostmann

Am 04.05.11 wurde in den Wolfsburger Nachrichten ein Artikel von Frau Stephanie Knostmann über einen Strafprozess veröffentlicht (nicht online gestellt), der durch die von ihr gewählten Formulierungen den Täter zum Opfer macht (u.a. „ Einmal mehr ist nach einer Scheidung der Streit um das Umgangsrecht so eskaliert, dass ein Elternteil vor Gericht landete. Gestern traf es einen 50 Jahre alten Unternehmensberater.“) und weit unter Niveau der Zeitung ist.
Sie schildert in einseitiger, stimmungsmachender Art und Weise eine Hauptverhandlung wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung und nutzt dies um familienrechtlich ihre ganz persönliche Meinung zu äußern. In verunglimpfender Art nennt sie den Mann, der Anzeige erstattet hatte, „Konkurrent“ und „Nachfolger“ des Täters. Es scheint Frau Knostmann auch nichts auszumachen, dass durch Nennung von Daten ein heute achtjähriges Mädchen identifizierbar gemacht wird. Dieses Mädchen, welches den Glauben an die Gerichte bereits verloren hat, hat nach dem Lesen des Artikels (in der Schule!) stundenlang geweint und sich hilflos gefühlt, denn sie hat den kompletten Vorfall miterleben müssen (vollkommen andere Version als die von Frau Knostmann wiedergegebene).

Anonym hat gesagt…

2. Teil
Und ja, auch wenn der Angeklagte gelogen hat: „er hat sich über mich lustig gemacht und mit der Faust gedroht“ und das Gericht nach knapp 20-minütiger Verhandlung die Zeugen nicht einmal anhörte (Die Person, welche den Angriff des Kindsvater in der Autostadt durch sein beherztes Eingreifen beendete und sah, wie sehr das achtjährige Mädchen vom Verhalten ihres Vaters betroffen war, war noch nicht einmal als Zeuge geladen…), die Staatanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens beantragte und die Richterin dem stattgab, gibt es Frau Knostmann nicht das Recht durch Wiedergabe der angeblichen Worte des Verteidigers : „ der Verteidiger erklärte, der Vorfall sei ein Versuch der Ex-Frau gewesen zu verhindern, dass ihre Tochter Kontakt zum Vater habe.“ und durch persönliche Wertung des Geschehens im Gerichtssaal:“ Für den Staatsanwalt war es an dieser Stelle genug. Ohne erst noch das Paar als Zeugen zu hören, beantragte er, das Verfahren einzustellen. Das Gericht stimmte dem sofort zu.“ tendenziös und weit unter Niveau durchschnittlichen Journalismus zu werten.
Frau Knostmann schreckt nicht davor zurück, durch ihre einseitige und individuelle Wertung in der Berichterstattung ungefragt und von niemandem gewollt in das Leben eines achtjährigen Mädchens einzugreifen und zu versuchen eine gesamte kleine glückliche Familie „an der Pranger“ zu stellen (Anrufe aus der Verwandtschaft, Umgebung zu dem Artikel: „seid ihr das ?).
Ein Kontakt zum Kindsvater wurde des Weiteren nie versucht zu verhindern, sondern immer wieder nur versucht, diesen in für das Kind normalen Bahnen ablaufen zu lassen (Angriffe, Beleidigungen, Fehlverhalten etc. wie sie dieses achtjährige Mädchen sehr oft schon miterleben musste, gehören nicht dazu.) Durch nur ein wenig Recherche (wenn schon, wie Frau Knostmann dies in ihrem Artikel macht, gewertet wird, dann gehört auch nur ein Ansatz von Recherche dazu…) hätte sie feststellen können, dass der Kindsvater ein gerichtlich festgelegtes begleitetes Umgangsrecht hat (dies seit mehreren Jahren hingegen nur 5 Mal wahrgenommen hat), es mehrfach zu Eskalationen mit der Tochter gekommen ist. Diese Recherche hingegen gehört zu den Grundsätzen guten Journalismus, welche Frau Knostmann hingegen völlig fremd zu sein scheinen. Sie bevorzugt es sich durch persönliche Wertung eines Strafprozesses ungewollt und ungefragt, fälschlich und unberechtigt in familienrechtliche Angelegenheiten interpretierenderweise einzumischen (Kenntnisse wollte sie durch Recherche gar nicht erlangen!)
Fraglich ist, wie lange es sich eine gute Zeitung mit guten Journalisten wie die WN noch leisten will und kann, derartiges Niveau von Frau Knostmann zu drucken, denn plumpe Platzfüller ohne Anspruch journalistischen Könnens kann und sollten sich die Wolfsburger Nachrichten nicht leisten.

 

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