17 August 2010

Die Freiheit der Presse ( Schleuserverfahren Gera )

Und erneut der Bürgermeister, der heute vor dem Landgericht Gera ( Schleuserverfahren ) als Zeuge vernommen wurde:

Er habe im Zusammenhang mit einem bestimmten Ermittlungsverfahren ein Treffen zwischen ihm, einem Kriminalbeamten und einem Pressevertreter "organisiert".

In diesem Gespräch habe der Kriminalbeamte den Pressevertreter angewiesen, dass über das Verfahren nichts (mehr) berichtet wird; das sei dann auch so geschehen.

Dazu passt auch das Gerücht, dass angeblich über das jetzt vor dem Landgericht Gera verhandelte Verfahren angeblich auf Anweisung der Staatsanwaltschaft nicht mehr berichtet werden dürfe. Lesen kann man jedenfalls darüber auffälligerweise zur Zeit nichts.

Aber vielleicht werden andere Presseorgane, die nicht unbedingt den Anweisungen von Kriminalbeamten oder Staatsanwaltschaften folgen, das Verfahren jetzt ein wenig intensiver beobachten.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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3 Kommentare:

Saskia Bormann hat gesagt…

Gurgle News findet leider gar nichts über dieses Verfahren :(

Werner Siebers hat gesagt…

Das werden wir ändern :-) Schleuserverfahren Gera wird zum Programm gemacht.

kj hat gesagt…

Es werden nicht nur die Richter im Osten willfährig gemacht, nicht allzusehr die richterliche Unabhängigkeit rauszukehren, so schlechte dienstliche Beurteilungen ist dabei noch das mildeste Mittel. Auch soll die Presse so schreiben, wie es dem Staat gefällt. So haben Sie ja schon Reportern, die über den Sachsensumpf berichteten, den Prozess wegen Verleumdung gemacht.
Grenzverletzer im Osten freisprechen, das geht ja gar nicht.

 

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