Alle haben es gewusst, nur die Presse nicht, dass es in diesem Verfahren wegen einer HIV-infizierten Sängerin niemals etwas anderes hätte geben können, als eine Bewährungsstrafe.
Aber nun ist hoffentlich Ruhe.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Wenn das so klar ist, wieso gab es dann einen Haftbefehl? Warum und wie hätte die Dame bei dem Bekanntheitsgrad untertauchen können bzw. sollen und was hätte sie verdunkeln können. Wiederholungsgefahr?
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