13 August 2010

Fassungslosigkeit

machte sich breit heute im Landgericht Braunschweig.

In einem verfahren vor der Jugendstrafkammer, in dem 4 Angeklagten bis zu 7 schwere Raubstraftaten vorgeworfen werden, meldete sich für einen der Angeklagten eine neue Verteidigerin, die das Mandant quasi von heute auf morgen übernommen hatte von dem bis dahin tätigen und beigeordnetem Kollegen.

Die Kollegin, die wahrlich nicht zu beneiden ist, musste mitteilen, dass sie deshalb am ersten Verhandlungstag eigentlich völlig unvorbereitet war, weil ihr der bis dahin tätige Kollege keinen Aktenauszug zukommen lassen konnte. Dies, weil, wie die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft und der Vorsitzende der Kammer mitteilten, der Kollege ausdrücklich auf Akteneinsicht verzichtet hatte.

Sein Argument soll wohl gewesen sein, dass sein (ehemaliger) Mandant eh ein Geständnis ablegen würde, da brauche er die Akten nicht.

Mir fällt dazu nur ein: bodenlose Frechheit! Und mal wieder: Scharlatan!


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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6 Kommentare:

NEBGEN - rough justice hat gesagt…

Da weiß man wenigstens, warum der Angeklagte sich eine(n) andere(n) Verteidiger gesucht hat!

Anonym hat gesagt…

Herr Nebgen, so viel zum Vertrauensvorschuss, den ein Mandant seinem Anwalt entgegenbringen solle.

http://nebgen.blogspot.com/2010/08/therapiesitzung-rechtsanwalt-mandant.html

Anonym hat gesagt…

Wozu denn Akteneinsicht bei einem geständnisbereiten Mandanten? Sonst könnte ja eventuell auffallen, daß

- der EÖ-Beschluß unwirksam ist,
- eine gesamtstrafenfähige Vorbestrafung vorhanden ist
- BZR-Einträge versehentlich nicht gelöscht wurden
- die Anklage durchgreifende Mängel aufweist
- Beweisverwertungsverbote vorliegen
- der Mandant schuldunfähig, gerechtfertigt oder entschuldigt war
- sich aus der Akte wesentliche Strafmilderungsgründe ergeben,
- die Wahllichtbildvorlage fehlerhaft war
- der Hauptbelastungszeuge halbtaub, halbblind oder ein stadtbekannter Querulant und Trinker ist,

etc.

Aber diese Selbstverständlichkeiten wird das Gericht natürlich von sich aus beachten. Wozu soll sich also der Pflichtheini mit Akteneinsicht belasten?

Anonym hat gesagt…

Wo steht, dass es ein "Pflichtheini" war?

Anonym hat gesagt…

Im ersten Absatz ist doch von dem "beigeordneten" Kollegen die Rede.

Svetlana Kalashnikova hat gesagt…

Naserümpfen oder Verachtung?

 

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