15 August 2010

Vergleichsquatsch aus Kostengründen


Einer meiner seltenen Ausflüge ins Zivilrecht, im Ergebnis dann das, was ich da gerade noch hinbekomme, ein Vergleich.

Aber warum? Die Rechtslage und noch mehr die Beweislage höchst verworren, wohl nicht nur für mich. Für den Mandanten trage ich vor, dass er sich deshalb auf nichts vergleichen kann oder will, das mit einer Zahlungspflicht verbunden wäre, weil er nichts hat und im Falle einer Vollstreckung auch nichts zu holen wäre.

Darauf erklärt die Klägerseite, sie würde sich vergleichen auf der Ebene "Keiner bekommt von Keinem etwas". Das Gericht weist darauf hin, dass eine Klagrücknahme dann günstiger sei.

Das könne man nicht, wegen der Rechtsschutzversicherung, teilt die Gegenseite mit.Wegen der Kosten vielleicht nachvollziehbar.

Oder ob die vielleicht doch nur an die Vergleichsgebühr gedacht haben?



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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4 Kommentare:

Johannes hat gesagt…

Offenbar hat Ihr Mandant genug Geld, um seinen Anwalt zu bezahlen. Hätte mich anstelle des Gegners aber stutzig gemacht.

Werner Siebers hat gesagt…

Schon mal etwas von PKH gehört?

RA JM hat gesagt…

Genau diese Vermutung dürfte absolut zutreffen, denn es wäre sicherlich kein Problem gewesen, der Rechtsschutzversicherung die Klagrücknahme als preiswertere Variante zu ver-kaufen.

kj hat gesagt…

Es ist halt ein Fehler der Gerichte zu schnell ohne gründliche Schlüssigkeitsprüfung PKH ohne Ratenzahlung zu bewilligen.
Bewährt haben sich in unübersichtlichen Dingen Termine im PKH Verfahren evt. mit Zeugen.
Ungeliebt bei Anwälten, aber sieht die ZPO (jedenfalls noch vor ein paar Jahren ) vor und fördert die Vergleichsbereitschaft bei armen Parteien enorm.

 

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