16 August 2010

Wachtmeister Wichtig

Der gute Mann wollte sich offenbar mal in den Vordergrund stellen. Ich hatte mein kleines Taschen-WLan im Gerichtssaal in eine Steckdose gesteckt, um nicht während der laufenden Hauptverhandlung, falls der Akku die Beine durchstreckt, zu stören.

Einer der hereinkommenden Wachtmeister meinte wohl, die thüringische Landeskasse vor Plünderung schützen zu müssen und zog mir nichts Dir nichts den Stecker aus der Steckdose.

Meine Reaktion war ihm deutlich genug, das nicht noch einmal zu versuchen.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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19 Kommentare:

RA JM hat gesagt…

Aber dieses Argument musste hoffentlich nicht eingesetzt werden, oder?

Anonym hat gesagt…

Wofür braucht man während einer Verhandlung ein WLAN?

Werner Siebers hat gesagt…

Um online sein zu können.

RA Will hat gesagt…

Was zur Hölle ist ein Taschen-WLAN?

Tobias Feltus hat gesagt…

@ RA Will:
Ein WLAN, welches man ganz einfach in die Tasch, oder aber in die Steckdose stecken kann.

RA Will hat gesagt…

Noch nie gehört. Und auch noch nie gesehen. Ich benutze unterwegs immer einen surfstick.

Werner Siebers hat gesagt…

Novatelwireless.COM

Sven hat gesagt…

"Meine Reaktion war ihm deutlich genug, das nicht noch einmal zu versuchen"

Wie haben Sie denn konkret reagiert? :-)

Werner Siebers hat gesagt…

Ich lege hier kein öffentliches Geständnis ab.

Anonym hat gesagt…

Wofür muss man während einer Hauptverhandlung online sein können?

kj hat gesagt…

Als Staatsanwalt oder Richter oder Beamter würde ich es mir nach der heutigen Rechtslage nicht trauen, die dienstliche Steckdose für den privaten Notebook anzuzapfen, ohne den Segen von oben zu haben.
Das hat dann lieber Akten zuhause arbeitet oder auch nicht, auf Arbeit nicht erreichbar ist und manch einer länger in Haft sitzen muss, als wenn man auf Gericht fleissig schafft, ist dann jedenfalls kein Dienstvergehen des Diebstahls, auch wenn es ein cent_Betrag ist.
Aber so ein Anwalt hat ja glück nicht dem Dienst- und Arbeitsrecht zu unterfallen.

Anonym hat gesagt…

Aha, eine "Emily" würde man wegen Stromdiebstahl (müsste eigentlich Stromunterschlagung heissen ;-) fristlos entlassen, der Herr RA nimmt aber wie selbstverständlich für sich in Anspruch, Strom von der öffentlichen Hand zu schnorren.

Werner Siebers hat gesagt…

@anonym

Online kann man z.B. auf Juris oder Beck-Online zurückgreifen, man kann auf seinen heimischen Server zurückgreifen, man kann mit dropbox oder evernote arbeiten - wer als Verteidiger heute nicht online ist, nutzt nicht das, was nutzbar ist.

@kj

Ich betreibe keinen privaten Computer im Gericht, ich betreibe ein Arbeitsmittel. Insbesondere als Pflichtverteidiger müssten mir die Kosten, die ich für den Strom zu zahlen hätte, wieder vom Staat erstattet werden.

Ansonsten zahle ich gern den Strom, wer aber einfach den Stecker zieht, muss mit gegenwind rechnen.

RA JM hat gesagt…

@ Anonym (der letzte): Klugscheißmodus gescheitert - oder ist Strom neuerdings eine "fremde bewegliche Sache"?

Werner Siebers hat gesagt…

@anonym, der Emilist

1. Ich zahle sofort, wenn man mich fragt.
2. Ich schnorre nicht, ich betreibe ein Arbeitsmittel, in dem u.a. meine Akten eingescannt sind.

Für die Kollegen, die noch Papierakten haben, wird auch das Licht angeschaltet, damit sie lesen können, ohne dass jemand den Strom bezahlt haben will.

kj hat gesagt…

Das mit dem Stromdiebstahl oder das Stehlen von Essens Resten die sonst in den Abfall landen finde ich persönlich auch lächerlich, aber man höre doch die Arbeitgeber vertretene Zunft der Rechtsanwälte.
Schwerster Vertrauensbruch durch kriminelle Machenschaften. Der Wachmann war doch diesen Zeitgeist der angeblich untadeligen Heuchler geprägt, die nichts anderes im Sinn haben, als Beamte, Richter und Arbeitnehmer willfährig zu machen.
Ich will den bloggenden Anwälten nicht unterstellen, solche Klagen zu vertreten.

Fünf Jahre Haft hat gesagt…

Das wird nicht billig!
http://www.derwesten.de/staedte/oberhausen/Fette-Beute-id68550.html
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,286921,00.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/248c.html

FrankR hat gesagt…

"Für die Kollegen, die noch Papierakten haben, wird auch das Licht angeschaltet, damit sie lesen können, ohne dass jemand den Strom bezahlt haben will. "

Mir drängt sich gerade das Bild auf, dass künftig, im Zuge der Einsparungen der öffentlichen Hand, alle Beteiligten im Verfahren mit Stirnlämpchen ausgerüstet im dunkeln sitzen und verhandeln.

Anonym hat gesagt…

Soso, Sie zahlen also sofort? Mal sehen.

Der teuerste Stromanbeiter für Braunschweig, den ich auf die Schnelle fand, liefert für 18.55¢/kWh.

Und mein Laptop braucht höchstens 70W.

Macht grob 1.30¢ pro Stunde. Ich hoffe, Sie haben's passend.

 

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