26 Februar 2008

Delirium statt Hauptverhandlung

Dem Polizeibeamten war mein Mandant schon näher bekannt, denn der meinte soeben um 13.45 Uhr im Amtsgericht Salzwedel, dass es ihn nicht wundere, dass mein Mandant nicht erschienen sei, um diese Zeit nähere der sich doch täglich bereits dem Delirium.

Das Gericht ordnete darauf die Vorführung des Mandanten an, die nun mit Spannung erwartet wird. Kann er noch selbst laufen oder nicht. Die begeisterten Praktikanten im Zuschauerraum nehmen mit Vergnügen zur Kenntnis, dass es immer wieder außergewöhnliche Konstellationen gibt, mit denen man zuvor nicht unbedingt gerechnet hat.

Sonst bleibt vielleicht noch der Strafbefehl als Lösungsweg.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Derartige Vorfälle gibt es offenbar immer mal wieder:
http://anwaltsalltag-pr.blogspot.com/2007/12/vernehmungsfhig.html

Anonym hat gesagt…

Na, da freue ich mich doch, nun in Ihrem Bericht verewigt worden zu sein. Ein begeisteter Praktikant.

Anonym hat gesagt…

Na, dann muss man eben die Verhandlung früher ansetzen, bevor das Delirium erreicht ist. Aber nicht zu früh! Sonst ist das letzte Delirium noch akut.

 

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