29 Februar 2008

Wie bekommen wir die Knäste leer

Eine Frage, die sich tagtäglich viele Menschen stellen und kein richtiges Ergebnis finden. Nur die, die sogar die Pflicht trifft, die Knäste nicht zu überfüllen, handeln oft nicht so, wie sie handeln könnten: und das sind die Staatsanwälte.

"Die Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Ausschöpfung jeder Möglichkeit der Verkürzung der Untersuchungshaft unter dem Blickwinkel des Strafbefehlsverfahrens, des beschleunigten Verfahrens und des vereinfachten Jugendverfahrens" ist nicht nur ein Artikel mit einem langen unaussprechlichen Titel sondern ein Instrument, auf das Staatsanwälte, die mit Haftsachen zu tun haben, immer wieder hingewiesen werden sollten, damit ihnen klar wird, dass die Staatsanwalt­schaft verpflichtet ist, jede Möglichkeit aufzugreifen, die Dauer der Untersuchungshaft zu verkürzen.

Werden solche Möglichkeiten nicht aufgegriffen, ist der weitere Vollzug der Untersuchungshaft unverhältnismäßig, der jeweilige Haftbefehl ist unabhängig vom Vorliegen eines Haftgrundes aufzuheben.

Und darauf müssten wiederum die Haftrichter sensibilisiert werden. Insoweit sollte immer dann, wenn diese Voraussetzungen vorliegen, mit genau dieser Begründung die Aufhebung des haftbefehls beantragt werden. Das klappt nicht immer, aber ...

2 Kommentare:

corax hat gesagt…

Nun die Briten haben ihre Knäste letzte Woche voll gekriegt.
VOLL. Restlos. Erstmalig in der Geschichte. :-)

http://tinyurl.com/28gr6c

Anonym hat gesagt…

Corax: Unsere Amerikanischen Freunde stellen auch gerade einen neuen, traurigen Rekord auf. (Quelle des Links: Fefe)

 

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