15 Februar 2008

Stimmungsabkühlung

Wenn ein Gerichtstermin in der Heimatstadt morgens um 09.00 Uhr anberaumt ist und der Richter krank wird, gibt es verschiedene denkbare Möglichkeiten, seine Aufgabe als öffentlicher Dienstleister zu erfüllen.

Der Richter greift selbst zum Telefonbuch und teilt dem Anwaltsbüro mit, dass der Anwalt nicht losfahren muss, da der Termin nicht stattfinden wird (hab ich schon mehrfach erlebt).

Ein Geschäftsstellenbeamter greift zum Telefon und teilt selbiges mit (hab ich schon mehrfach erlebt).

Der Anwalt steht um kurz vor 09.00 Uhr vor dem Gerichtssaal und starrt auf einen Zettel mit der kurzen knappen Mitteilung: Der Termin fällt aus, der Richter ist krank.

Diese Woche erlebt, ausgemachte Unverschämtheit. Jegliches überobligatorisches stundenlanges Warten wegen falscher Termineinschätzung entfällt zukünftig, nach 15 Minuten Warten ohne Mitteilung über die zu erwartende Verzögerung wird das Gericht verlassen.

Da war was mit Wald und Rufen und Schall.

1 Kommentar:

RA Munzinger hat gesagt…

Das finde ich gut. Vielleicht sollte dieses Vorgehen mal auf die Tagesordnung des DAV oder der BRAK gesetzt werden und Eingang in die berufsrechtlichen Leitlinien finden.

 

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