04 Februar 2008

Verwarnung mit Strafvorbehalt für bestes Stück per MMS

Eine Geldstrafe von 150 Euro hat einem 21-Jährigen aus Thüringen ein per Handy versandtes Bild seines Geschlechtsteils eingebracht. Wegen Verbreitung pornografischer Schriften verurteilte das Amtsgericht Sondershausen den geständigen Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe.

Im März 2007 habe er einer wildfremden und zufällig ausgewählten Handybesitzerin ein Foto seines „besten Stücks“ zugesandt. „Egal, wer du bist, aber hast du Lust auf bisschen Bildertausch“, schrieb er der Hausfrau, die ihn daraufhin anzeigte.

Das Gericht entschied, dass ihm die Strafe erlassen werde, falls er ein Jahr lang keine weiteren Straftaten begehe.
Quelle: nachrichten.at

Bei den rechtlichen Problemen um die Versendung von SMS und MMS mit pornografischem Inhalt ist ein obergerichtliches Wort so richtig noch nicht gesprochen.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Gab's da nicht diese ominöse Regel mit dem Aufstellwinkel?
Und wie konnte man den erkennen auf so einem kleinen Display?

Anonym hat gesagt…

...ganz einfach, er stand - zum Hängen war er zu kurz!

Anonym hat gesagt…

Handy einfach drehen, dann steht er doch. Immer eine Ansichtssache ;-)

 

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