06 Februar 2008

Mini-Cannabis-Menge mit erheblichen Folgen

Eine Mitteilung der "Grünen Hilfe":

Bad Lobenstein. Bereits 1994 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Gefährdungspotential von Cannabisprodukten allenfalls mit Alkohol oder
Nikotin vergleichbar sei. Nach §31a BtMG besteht daher die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens, eine entsprechende Einstellungsrichtlinie ist in
Thüringen im Gegensatz zu anderen Bundesländern bisher nicht erlassen worden.

Mit Strafbefehl vom 02.Januar 2008 ist nun ein Beschuldigter vom Amtsgericht Pößneck/ Zweigstelle Bad Lobenstein wegen einem Cannabis-Tabak-Gemisch von
0,1g (!) zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen je 20 Eur verurteilt worden. Der Pressesprecher des „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., Jo Biermanski, bewertet
die Verurteilung aufgrund einer kaum sichtbaren Cannabismenge, die beim Konsum ohne merkbare Wirkung bliebe, als Skandal und hat dem Betroffenen
geraten, Einspruch einzulegen.

Die Verurteilung aufgrund einem Cannabis-Tabak-Gemisch von 0,1g sei vergleichbar mit einer Verurteilung wegen einem Restschluck Bier, dies sei
betreffs Alkohol selbst in Zeiten der amerikanischen Alkohol-Prohibition nicht vorgekommen, heißt es in der Pressemitteilung der „Grünen Hilfe“.


** Pressekontakt **

PressesprecherIn

Jo Biermanski

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Seltsam. Ich hatte das AG Bad Lobenstein bzw. den dortigen Strafrichter bei zwei Strafverteidigungen als sehr angenehm und kompetent in Erinnerung.

Anonym hat gesagt…

In den USA gibt es bereits Mariuhana-Maschinen fuer Schmerzpatienten. Warum Menschen in der BRD, die Haschisch oder Mariuhana konsumieren wie Verbrecher behandelt werden, bleibt aus der Sicht vieler Schmerzpatienten- die oft nur noch den Ausweg in den Suizid suchen- ein Rätsel.

 

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