13 Februar 2008

Generalerledigung

Manchmal ist es gut, wenn der Mandant zunächst nicht erscheint, damit Zeit ist, ein vernünftiges Ergebnis vorzubereiten. Nicht so schön, wenn der Mandant dann erscheint und sich so gibt, dass sogleich ein Blutprobe veranlasst wird. Beruhigt waren dann alle, dass er glaubhaft versicherte, dass bei ihm 1,61 Promille normal seien. Erst bei 4 Promille wisse er nicht mehr so genau, was geschieht.

So konnte man 5 anhängige Verfahren miteinander verbinden und ein Gesamtergebnis finden, mit dem alle leben konnten. Auch der Angeklagte, der langsam aber sicher darüber nachdachte, wo der nächste Wodka herkommt.

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