01 September 2008

Borstenvieh und Nebenklage

Viele meiner Kollegen Verteidiger hassen Nebenklagevertreter wie die Pest. Manchmal sind sie auch ein Kreuz, oft aber ist es ein Vorteil, wenn Opfer sich vertreten lassen.

Die Modalitäten einer Entschuldigung und einer Wiedergutmachung lässt sich von Anwalt zu Anwalt halt besser klären, als den Kampfhähnen zuzumuten, sich alleine zu einigen.

So auch heute in einem Amtsgericht in Norddeutschland. Wenige Minuten vor der Verhandlung eine Einigung mit dem Kollegen besprochen, Opfer und Täter die Hand geben lassen und ein geringes Schmerzensgeld vereinbart, damit dann zunächst den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und danach den Richter überrascht, bevor er sich setzen konnte.

Schon kam die Anregung, nach § 153 a StPO zu verfahren, was alle abnickten. Und keiner dachte mehr an die Nötigung im Straßenverkehr, den gefährlichen Eingriff in selbigen und insbesondere an die Folgen für die Fahrerlaubnis.

Die Mandantschaft hat verstanden, wie viel Schwein sie heute gehabt hat.

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