17 September 2008

Im Fall Robert Freiheitsstrafen für die Polizisten

Das Landgericht Kiel hat am Mittwoch zwei Polizisten aus Schleswig-Holstein wegen des Unfalltodes eines 18 Jahre alten Schülers zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein 46 Jahre alter Angeklagter erhielt wegen Aussetzung mit Todesfolge eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten, der zweite, 58-jährige Polizist eine Strafe von neun Monaten wegen fahrlässiger Tötung. Die beiden Beamten hatten den betrunkenen 18-Jährigen am 1. Dezember 2002 auf einer Landstraße abgesetzt, wo er später überfahren wurde.

In einem ersten Verfahren im Mai 2007 waren beide Beamte vom Lübecker Landgericht wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben. In diesem Fall hatte es zuvor Kritik an der Lübecker Staatsanwaltschaft gegeben, die die Ermittlungen zweimal einstellte. Zu dem Gerichtsverfahren war es erst gekommen, nachdem die Eltern erfolgreich ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht in Schleswig durchgesetzt hatten.
Quelle: ndr

Gut, dass das Gericht ein Zeichen gesetzt hat und den "Sonderschutz" für Polizisten außen vor gelassen hat.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

DIe Strafe für den 58-jährigen fällt viel zu lasch aus: 1 Jahr wäre das mindeste, damit er Beantenstatus & Pensionsansprüche verliert. Nur so kann der Abschreckungsanspruch der Strafe zu Geltung kommen.

 

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