10 August 2010

Polizisten wegen falscher Verdächtigung vor Gericht

In Göttingen findet heute ein Prozess statt, in dem die Erwartung des Gerichtes wohl nicht auf Geständnisse ausgerichtet sein dürfte.

Wegen falscher Verdächtigung müssen sich heute drei Polizisten vor dem Amtsgericht Göttingen verantworten. Die Beamten der Inspektion Hannover sollen einen Journalisten fälschlich bezichtigt haben, sie bei einer Demonstration gegen die NPD im Jahr 2006 in Göttingen angegriffen und einen von ihnen verletzt zu haben. Ein Video zeigt nach Angaben eines Justizsprechers jedoch, dass der Journalist einen der Beamten nur auf die Schulter getippt hatte, als er ihn zur Mäßigung im Umgang mit einem festgenommenen Demonstranten bat.

Quelle: newsclick

Unabhängig davon, ob es in diesem Fall auch so war, gibt es meiner Erfahrung nach keine andere Berufsgruppe, in der die Bereitschaft, für einen Kollegen die Wahrheit in eine bestimmte Richtung zu subjektivieren, so groß ist, wie bei Polizeibeamten.

Den Satz: "Ja, ich habe gesehen, dass der Kollege völlig falsch reagiert hat und dann ..." habe ich von einem solchen Zeugen in einem solchen Verfahren noch nie gehört. Aber vielleicht ist mein Horizont auch zu eingeschränkt, um das beurteilen zu können.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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6 Kommentare:

Matthias hat gesagt…

Ach da gibt es noch so einige:
Jusitzvollzugsbeamte sehen auch ganz schlecht, wenn es um Straftaten der Kollegen hinter den Mauern mit Stacheldraht geht und Richter haben da so ihre ganz eigene Kreativität, wenn es darum geht, eine Rechtsbeugung zu keiner zu machen.

kj hat gesagt…

Die Polizisten wissen halt, dass die Zeugenaussage am günstigsten ist, gar nicht so richtig alles mitbekommen zu haben, da man abgelenkt war oder sich nicht mehr an alle Details erinnern kann.
Das ist schon deshalb richtig, weil jeder Zeuge sich nicht an alle Details erinnnern kann.

Die meisten Zeugen machen den Fehler, zu stark auf Verteidigerfragen einzugehen. Wenn man den Richter gesagt hat, wie es war, sollte man diese Aussage nicht wiederholen, nur weil der Verteidige das möchte. Oft werden Suggestivfragen gestellt. Nie darauf eingehen. Lieber dem Gericht mitteilen, das man vor der Beantwortung weiterer Fragen, erwägt einen Rechtsbeistand beizuziehen.

Es gibt viele Fälle, wo gegen redliche bemühende Zeugen ermittelt wurden.

Rechtsanwalt Jens Glaser hat gesagt…

Mich würde interessieren, woher das Video stammt, wer es aufgenommen hat. Ich hatte den Fall, dass Polizeibeamte beim Lügen deshalb erwischt wurden, weil die Polizei selber das Video drehte. Die aussagenden Beamten fühlten sich deshalb sicher, weil sich das Video, was sie wußten, nicht bei dieser Akte befand. Es fand sich nur der Hinweis, was die Beamten nicht wußten, dass es existiert, aber einem anderen Verfahren zugeordnet wurde. Nachdem ich Beiziehung dieser Akten beantragt hatte, flog der Schwindel auf. Erstaunt war ich darüber, wie schnell und korrekt die StA bei der Verfolgung der Beamten war.

Martin Rath hat gesagt…

Fehlt da nicht eine Negation im letzten Absatz?

Werner Siebers hat gesagt…

@Mathias Rath

Stimmt, DANKE! Korrigiert.

Unknown hat gesagt…

In diesem Fall stammt das Video nicht von der Polizei. Habe es eben 4,5h in der Verhandlung ausgehalten, dann war kurz Pause, jetzt läuft es wohl nach meiner Schätzung noch mindestens 2-3h weiter.

Und kj hat völlig recht: Verteidigerstrategie scheint mir hier wieder ganz klar gewesen zu sein, die Zeugen massig durch immer wiederkehrende Wiederholung derselben (nein, eher: der gleichen) Fragen einzuschüchtern...

Tja, und die StA ist hier mit ihren schwarzen Schafen auch nicht glücklich. Ob wegen der Tat oder weil sie so dumm waren, sich erwischen zu lassen, lass' ich mal offen.

 

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