31 August 2010

Verdursten ist gestattet, Trinken nicht

Ein Kollege bringt sich in einer Verhandlungspause einen Becher Kaffee mit in den Gerichtssaal.

Und das Unglaubliche passiert, was im Landgericht Gera passieren muss. Ein Wachtmeister spricht ihn an, dass er den Kaffee samt Becher entfernen müsse, da das Verbringen des Kaffees in den Gerichtssaal verboten sei!

Es ging also nicht um das Trinken während der laufenden Hauptverhandlung, sondern während einer Pause.

Dass gleichzeitig einer der Staatsanwälte einen guten Schluck aus einer großen Wasserflasche nimmt - mitten im Gerichtssaal - führte nicht zu dessen Verhaftung.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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12 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

quod licet iovi non licet bovi.

RA Will hat gesagt…

Mir drängen sich da die Fragen auf...

Wer hat das verboten?
Wo steht das?
Was passiert, wenn ich meinen Kaffee trotzdem mitnehme?

Vielleicht werden bei Zuwiderhandlung die Pflichtverteidigergebühren gekürzt...wobei, auf solch dumme Gedanken sollte man den Bezirksrevisor nicht bringen...

RA JM hat gesagt…

Sollte man den Herren Wachtmeistern vielleicht einmal verdeutlichen, dass die DDR - und damit eigentlich auch gewisse "Umgangsformen" - vor über 20 Jahren aufgehört haben zu existieren?

Andreas Neuber hat gesagt…

Völlig richtige Entscheidung des Wachtmeister !!

Er dachte wahrscheinlich an die amerikanische Kaffeeentscheidung

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,87628,00.html

und hat aus Fürsorge gehandelt

Peter Scharfff hat gesagt…

war der kaffee heiss? war das wasser kalt? könnte hierin der sachliche grund für die relevante ungleichbehandlung zu sehen sein?
fragen über fragen.

Teetrinker hat gesagt…

Das ist keine mehrseitige Dienstaufsichtsbeschwerde wert?

Fritzie hat gesagt…

Es könnte sein, dass es schon genügend Flecke auf den Richterstühlen gibt und wenigstens die restlichen sauber bleiben sollen.
http://www.usatoday.com/news/nation/2006-08-18-judge-sentenced_x.htm
"Police built a case against the judge after a police officer testifying in a 2003 murder trial saw a piece of plastic tubing disappear under Thompson's robe. During a lunch break, officers took photographs of the pump under the desk.
Investigators later checked the carpet, Thompson's robes and the chair behind the bench and found semen, according to court records."

Werner Siebers hat gesagt…

@Teetrinker

Wäre ich nicht drauf gekommen, für solche bemitleidenswerten Nichtdenker sollte man seine Zeit nicht weiter verschwenden. Die Dienstaufsichtsbeschwerden, die Sie meinen, hatten Hintergründe völlig anderer Qualität. Gegen kleine Mäuse lohnt das Kämpfen nicht, aber gegen Ratten und anderes vergiftetes Getier.

hau26hau hat gesagt…

Der Kollege hatte sicher auch keine weiße Krawatte an.

Werner Siebers hat gesagt…

@hau26hau
Dann werde ich mich wohl warm anziehen müssen, ich trage nicht nur keine weiße sondern gar keine. Und mein Kollege Olli Wallasch auch nicht. Boahhhh!

Achim Flauaus hat gesagt…

Dem Justizwachtmeister sollte man entgegnen: "Wenn wir keenen Gaffee krieschen, verhandeln wir ooch nisch!", so wie das schon die sächsischen Soldaten in abgewandelter Form auszudrücken pflegten, wobei mir natürlich bewußt ist, daß Gera nicht in Sachsen und -streng genommen- auch nicht richtig in Thüringen liegt, sondern die Residenzstadt von Reuß (ältere Linie) ist, aber so gesprochen wird dort trotzdem auch.

bumsmsie hat gesagt…

@Werner Siebers:
Ist das Argument von Peter Scharfff nicht richtig? Kaffee = heiss, Wasser = kalt?

 

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