04 September 2006

Paragraphenreiterei


Man muss nicht, aber man könnte auf die Überweisung der Aktenversendungspauschale verzichten, weil ich sie als Pflichtverteidiger zurück bekomme, aber manche Rechtspfleger reiten nicht auf Pferden.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

apWo gibt es denn diese Neonleuchte?

Werner Siebers hat gesagt…

http://www.leuchtparagraph.de/index.htm

 

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