29 September 2006

Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigt Ausweisung eines 21-Jährigen, der seit seinem ersten Lebensjahr in Deutschland lebt

Raub, Diebstahl, Körperverletzung, sexuelle Nötigung: Seit er strafmündig ist, hat der heute 21-Jährige immer wieder vor dem Richter gestanden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Ausweisung des gebürtigen Türken, der in Deutschland aufgewachsen ist, für rechtmäßig erklärt (AZ 5 A 330/05). Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig bestätigt im aktuellen Urteil die Entscheidung der Stadt: Von dem 21-Jährigen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus.

Auch wenn er seit seinem ersten Lebensjahr in Deutschland lebe und hier einen Schulabschluss gemacht habe: Die Verwurzelung in seiner Familie sei nicht so groß, dass sie ihn von künftigen Straftaten abhalten könnte. Gegen das Urteil ist die Berufung zugelassen.


Quelle:newsklick.de

Mangelnde Erziehungshilfe und dann weg.

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