09 Januar 2007

Bayern als Sittenwächter der Nation und Seelenretter

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes wehrt sich der Freistaat immer noch gegen dessen Umsetzung. ``Wir halten das Gewerbe Prostitution für sittenwidrig. Deswegen gibt es in Bayern für Prostituierte und Prostituiertenbetriebe keine Gewerbescheine´´, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf ddp-Anfrage.
In der Praxis führt die Haltung des Ministeriums dazu, dass Arbeitgeber in Bayern keine Arbeitsverträge mit Prostituierten abschließen. ``Das ist für die Betreiber ein großes Risiko. Die Arbeitgeber haben Angst, dass ihre Betriebe geschlossen werden´´, sagte die Sprecherin der Nürnberger Prostituiertenberatung Kassandra e.V., Dagmar Kaltenmark. Die meisten Prostituierten arbeiteten deswegen selbstständig und könnten sich oft keine Krankenversicherung leisten.
Das Prostitutionsgesetz soll die rechtliche und soziale Situation von freiwillig tätigen Prostituierten verbessern und gilt seit dem 1. Januar 2002. Da das Gesetz lediglich die Rahmenbedingungen vorgibt und die Umsetzung weitgehend offen lässt, haben die Bundesländer viel Raum für eigene Interpretationen.

Quelle: Antenne Bayern

Vielleicht glaubt man ja mit diesem mittelalterlichen Gedankengut Seelen zu retten, dass das Gegenteil wahrscheinlich ist, liegt auf der Hand.

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