Zunächst lehnte das Amtsgericht Wernigerode meine Beiordnung als Pflichtverteidiger ab, obwohl dem Mandanten 25 Verstöße gegen das Betäbungsmittelgesetz vorgeworfen wurden. Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde durch das Landgericht positiv beschieden.
So weit, so gut.
Aber irgendwie sollte wohl doch noch gespart werden. Obwohl ich mich in der Sache weit vor Anklageerhebung legitimiert hatte, erfolgte die Beiordnung erst ab Eingang des Beiordnungsantrages bei Gericht, obwohl sich aus § 48 RVG das Gegenteil ergibt.
Meine dagegen gerichtete Gegenvorstellung schmort nun seit Mitte Oktober 2006 beim Landgericht Magdeburg. Vielleicht wird es ja irgendwann gut, weil es so schön lange währt.
24 Januar 2007
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1 Kommentar:
Hallo
habe gerade eine Kostenbeschwerde aus der Wiedervorlage geholt. Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungebeschluss des AG Halberstadt war von Juni 2005. Liegt noch immer am LG Magdeburg...kann also noch n bißchen dauern..
Steffen Sauer
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