Morgen beginnt vor dem Landgericht Braunschweig erneut ein Prozess wegen des Vorwurfes mehrfachen sexuellen Missbrauchs. In einer Vorauflage wurde einem Befangenheitsantrag der Verteidigung stattgegeben gegen eine damals beauftragte Glaubhaftigkeitsgutachterin, weil diese die vermeintlich geschändeten Kinder so suggestiv befragt hatte, dass an ihr die Weiterführung des Verfahrens scheiterte.
Als neuer Glaubhaftigkeitsgutachter wurde nun Herr Professor Dr. Max Steller aus Berlin bestellt, der sich aber zu Prozessbeginn ebenfalls sofort einem solchen Befangenheitsantrag stellen muss, weil er trotz der Feststellungen der Suggestion durch das Gericht solche vernachlässigt und weil er bei der vorläufigen Gutachtenerstellung einen Großteil seiner von ihm selbst aufgestellten und vom BGH übernommenen wissenschaftlichen Thesen negiert bzw. nicht für wichtig hält und sie nicht anwendet.
Als neuer Glaubhaftigkeitsgutachter wurde nun Herr Professor Dr. Max Steller aus Berlin bestellt, der sich aber zu Prozessbeginn ebenfalls sofort einem solchen Befangenheitsantrag stellen muss, weil er trotz der Feststellungen der Suggestion durch das Gericht solche vernachlässigt und weil er bei der vorläufigen Gutachtenerstellung einen Großteil seiner von ihm selbst aufgestellten und vom BGH übernommenen wissenschaftlichen Thesen negiert bzw. nicht für wichtig hält und sie nicht anwendet.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen