25 Januar 2007

Verfahrensverkürzende und beendende Absprache beim Amtsgericht Aschersleben

Zunächst gestaltete sich die Hauptverhandlung so, dass man davon ausgehen musste, dass der einzige anberaumte Hauptverhandlungstermin mit Sicherheit nicht ausreichen würde. Allen Prozessbeteiligten war klar, dass die Sache sich über Wochen oder Monate hinziehen würde, wenn die Sache streitig verhandelt wird.

Dann begannen die Gespräche. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft war bereit, einen bestimmten Antrag zu stellen und eine entsprechende Strafe auch hinzunehmen.

Da mir bekannt war, dass bei verschiedenen Gerichten weitere Anklagen gegen den Mandanten vorlagen und dass just heute in einem weiteren Verfahren Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg durchgeführt wurden, bat ich darum, dafür zu sorgen, dass diese weiteren Verfahren eingestellt werden.

Es begann eine intensive Telefoniererei und Faxerei, die letztendlich dazu führte, dass auch diese Verfahren demnächst beendet werden, so dass dann die abgesprochene Strafe auch ausgeurteilt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Eine Verfahrensbeendigung, die deshalb möglich war, weil ein erfahrener Oberstaatsanwalt durchaus bereit war, mit sich reden zu lassen.

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