12 Januar 2007

Neuer Anlauf für nachträgliche Sicherungsverwahrung

Ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter muss sich seit Freitag vor dem Cottbuser Landgericht erneut einem Verfahren stellen. Es geht um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für den 40-Jährigen, der seit April 2006 unter Auflagen wieder auf freiem Fuß ist. Zum Auftakt verlas das Gericht ein Urteil des Bezirksgerichtes Cottbus von 1993. Dieses hatte den Cottbusser wegen Sexualdelikten zu acht Jahren Haft verurteilt. Später kamen weitere vier Jahre hinzu. Im August 2005 ordnete das Cottbuser Schwurgericht zudem eine nachträgliche Sicherungsverwahrung an. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf, der 40-Jährige kam frei.

Quelle: welt

Mit einer revisionsfesten Begründung der nachträglichen Sicherungsverfahren tun sich die Landgerichte bisher sehr schwer.

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