17 Januar 2007

Keine Anwaltshaftung bei falschem Urteil

In einem Anwaltsregreßprozess vor dem Landgericht Braunschweig hat der Vorsitzende der zuständigen Zivilkammer heute geäußert, dass Prozessparteien damit leben müssen, dass es auch bei Obergerichten falsche Urteile geben kann, ohne dass man dem Rechtsanwalt den Vorwurf falscher Prozessführung machen kann.

Wohl wahr!

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