Wer seinen Chef im privaten Kreis heftig beleidigt, riskiert noch keine Kündigung. Eine schwer wiegende Beleidigung ist zwar an sich ein Grund für eine außerordentliche Kündigung – es kommt aber immer auf den Einzelfall an, entschied das Landesarbeitsgericht Rostock. (AZ: 1 Sa 69/06)Quelle: netzeitung
In dem verhandelten Fall hatte der Kläger seinen Arbeitgeber im Gespräch mit einem Freund «Arschloch» und «größtes Arschloch der Welt» genannt. Der Mitarbeiter hatte allerdings Pech: Ein Kollege belauschte das Gespräch und berichtete darüber gleich dem Arbeitgeber. Der kündigte daraufhin fristlos.
Das Gericht fand das allerdings rechtswidrig: Die beleidigende Äußerung war den Richtern zufolge zwar grundsätzlich für eine fristlose Kündigung geeignet, wenn sie öffentlich oder im Kollegenkreis geschieht. Im privaten Kreis darf der Arbeitnehmer aber darauf vertrauen, dass sie nicht weitergegeben wird.
Alle Arschlöcher dieser Welt müssen sich als o außerhalb ihres Betriebes durchbeleidigen lassen.
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