24 Februar 2007

Unvoreingenommene Staatsanwaltschaft Braunschweig in der VW-Affäre

Die Braunschweiger Zeitung ( newsclick ) verfügt über höchst erstaunliche Erkenntnisse. Aus "sicherer Quelle" weiß sie nicht nur vorweg, wann eine Anklage erhoben wird, sie weiß auch schon bei welchem Gericht sie erhoben wird; und, man höre und staune, dann weiß sie sogar Einzelheiten über den Prozessverlauf, obwohl vor Anklageerhebung nicht einmal feststehen kann, wer Schöffe in der Kammer wird.

In der VW-Affäre geht es jetzt mit einem Paukenschlag weiter. Klaus Volkert und Klaus-Joachim Gebauer werden innerhalb der nächsten zwei Wochen gemeinsam angeklagt.

Dies wurde unserer Zeitung gestern aus sicherer Quelle bestätigt. Ex-Betriebsrats-Chef Volkert und der fristlos entlassene Personalmitarbeiter Gebauer müssen sich gemeinsam vor dem Braunschweiger Landgericht verantworten.

Allerdings werden die Verfahren nach vermutlich zwei Verhandlungstagen abgetrennt. Im Verfahren gegen Gebauer wird es dann sehr schnell gehen. Gebauer hat ein umfängliches Geständnis abgelegt. Es dürfte zu einer Vereinbarung über die Strafobergrenze mit Bewährungs-Strafe wie im Falle des verurteilten Ex-Personalvorstands Peter Hartz kommen.

Wenn diese Informationen richtig sind, ist im Vorfeld bereits so viel festgelegt worden, dass das mit einem "Deal" nichts mehr zu tun hat sondern vielmehr bedeutet, dass die Urteile von der Staatsanwaltschaft geschrieben werden und die Gerichte zu nützlichen Bütteln degradiert werden.

Sich dann auch noch hinzustellen und zu behaupten, man sei unvoreingenommen, der muss sich fragen lassen, ob möglicherweise ein gewisses Maß an Realitätsverlust eingetreten sein könnte. So berichte die Braunschweiger Zeitung nämlich weiter:

Volkert hingegen, der eine Gefängnisstrafe befürchten muss, setzt mit seiner Verteidigung auf eine so genannte Revisions-Strategie. Das Verfahren könnte sich über mehrere Instanzen sehr lange hinziehen.

Unterdessen hat der Braunschweiger Generalstaatsanwalt Norbert Wolf die von der Volkert-Verteidigung beantragte Übertragung des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft Göttingen abgelehnt.

Dafür bestehe kein Anlass. Es gebe keine Anhaltspunkte für Rechtswidrigkeit oder Voreingenommenheit der Braunschweiger Staatsanwaltschaft gegenüber Volkert.

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