12 September 2008

Das böse letzte Wort

Sie folterten eine junge Frau zu Tode, setzten die Leiche in einen Liegestuhl: Der minderjährige Oliver W. und sein Komplize Mario O. wurden wegen Mordes verurteilt. Jetzt muss der Prozess gegen W. neu aufgerollt werden - wegen einer Justizpanne.

Er war nach Jugendstrafrecht zu neun Jahren und neun Monaten verurteilt worden, knapp unter der Höchststrafe von zehn Jahren. Seine Anwälte legten gegen das Urteil Revision ein - und der Bundesgerichtshof entschied: Der Fall muss neu verhandelt werden. Der Mutter des Jugendlichen sei kein "letztes Wort" eingeräumt worden, heißt es in der anderthalbseitigen Begründung.
Quelle: spiegel

Das nach § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs. 2 StPO den anwesenden Erziehungsberechtigten zustehende "letzte Wort" ist mit dem höchstpersönlichen Recht des Angeklagten auf das letzte Wort zwar nicht vollständig vergleichbar und und kann inhaltlich bereits durch ein vom Vorsitzenden mit den Eltern geführtes Gespräch gewährt sein, führt aber regelmäßig zur Aufhebung von Urteilen, wenn es nachweislich überhaupt nicht gewährt und schlicht vergessen wurde. Jeder Verteidiger tut also gut daran, solch schweren Fehler einer Jugendkammer oder eines Jugendrichters nicht in der Verhandlung zu rügen, wenn er denn eine Revision ins Kalkül zieht.

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