22 September 2008

Wenn die eine Hand nicht weiß, was die andere tut

Der Mandant saß in Haft, 12 Tage. Anläßlich seiner Verhaftung hatte die Polizein einen Schlüsseldienst bemüht.

Glücklicherweise hat das angebliche Vergewaltigungsopfer schnell gestanden, den Mandanten falsch bezichtigt zu haben. Der Haftbefehl wird aufgehoben.

Dann kommt der Einstellungsbescheid mit dem Hinweis, dass der Mandant zu entschädigen ist und dass er einen entsprechenden Antrag nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz stellen kann. Machen wir auch.

Einige Tage später kommt die Rechnung der Polizei für die Auslagen für den Schlüsseldienst. Die soll der Mandant ganz schnell zahlen, weil er ja selbst Schuld hat, dass er verhaftet werden musste.

Die spinnen, die Hannoveraner.

1 Kommentar:

Tobias Feltus hat gesagt…

Der Aufenthalt in der JVA wird ihm aber nicht in Rechnung gestellt, oder? Denn schließlich wollte er ja ein Dach über dem Kopf..... ;-)

 

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