29 September 2008

Verbissene Staatsanwaltschaft

Der Mandant steht unter Bewährung und hat in den letzten Jahrzehnten schon so manchen Strafrichter und so manche Strafkammer mehrfach eingehend beschäftigt.

Während einer Hauptverhandlung gegen ihn erzählt eine Zeugin einem ebenfalls anwesenden Polizeibeamten, dass der Mandant ihr angeblich gesagt habe, dass sie eine Drecksschlampe sei und dass seine albanischen Freunde wüssten, wo sie wohnt.

Der Polizeibeamte bittet die Zeugin, sofort bei seinen Kollegen Anzeige zu erstatten, was auch geschieht.

Die Staatsanwaltschaft, die meinen Mandanten nach vielen Jahren endlich mal wieder im Knast sehen will, erhebt Anklage wegen versuchter Nötigung und Beleidigung, übersieht dabei aber, dass die angebliche Beleidigung vor der Anzeigeerstattung mehr als drei Monate zurück lag und dass der Spruch, wenn er denn so gefallen wäre, nicht mit dem Bestreben nach einer Handlung oder einer Unterlassung verbunden war. Und zur bisher eingestellten Bedrohung fehlt das die Ankündigung eines Verbrechens.

Da wird das Gericht wohl zum Leidwesen und zur Freude meines Mandanten die Zulassung der Anklage ablehnen müssen.

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