Seine Königliche Hoheit Ernst August Prinz von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, ist nicht amüsiert. Sein Anwalt habe Unwahrheiten verbreitet, ließ er sich vernehmen.Unwahr soll sein: Seine Königliche Hoheit sei beschwipst gewesen, als sie im Dezember 2000 mit Schlägen einen Hoteldirektor – womöglich unter Zuhilfenahme eines Schlagrings – zu maßregeln beliebte.
Das Entsetzen: Der Schwips stand in der Presse, als das Landgericht Hannover die Königliche Hoheit wegen der Schläge zu einer Geldstrafe von 445 000 Euro verurteilte (man klagt jetzt gegen das Urteil).
Des Prinzen Antwort: Dieser Anwalt, Jochen Heidemeier aus Stolzenau, soll für dieses Sakrileg, das als Geständnis erscheint, wenigstens 250 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Sie sei gar nicht beschwipst gewesen, ließ sich die Königliche Hoheit vernehmen.
Quelle: newsclick
Der arme Kollege, der jetzt die Erfahrung macht, dass es Mandanten gibt, für die man NICHTS richtig machen kann. Man darf ihm nur wünschen, dass für den kaum vorstellbaren Fall, dass er zu einer Zahlung verurteilt werden sollte, seine Haftpflichtversicherung sehr kulant sein wird.
5 Kommentare:
So bestätigt auch der PiPi-Prinz die alte Erfahrung:
Der Mandant von heute ist der Feind von morgen.
Dieser dürfte allerdings ein Feind besonderer Qualität sein.
Wie war das nochmal mit der Vermögensschadenhaftpflicht der RAe. Die tritt nicht ein bei einer Schmerzensgeld-Forderung des Mandanten, oder?
Und genau deshalb wünsche ich dem Kollegen "Kulanz", also ein Entgegenkommen auf freiwilliger Basis.
Das ist der Anwalt, der bisher die durchaus skurrilen Klagewünsche seiner Prinzlichen Hoheit auszutragen hatte?
Die beiden sollten die Plätze tauschen, in diesem Verfahren.
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