16 September 2008

Der Fall Robert wird gegen zwei Polizeibeamte erneut verhandelt

Eine ausgesprochen milde Verurteilung hat die Staatsanwaltschaft in einem Verfahren gegen zwei Polizeibeamte beantragt, denen Aussetzung mit Todesfolge vorgeworfen wird. Das Verfahren hatte bereits leider nicht genügend hohe Wellen geschlagen, weil sich die Staatsanwaltschaft auf kaum noch zu ertragende Weise hinter die Täter gestellt hatte, wohl nur deshalb, weil es sich um Polizeibeamte handelte.
Im neu aufgerollten Strafverfahren gegen zwei Polizisten aus Schleswig-Holstein wegen des Unfalltodes eines 18-jährigen Schülers hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Kiel Bewährungsstrafen gefordert. Sie plädierte am Dienstag für beide Angeklagte auf je ein Jahr Bewährung wegen Aussetzung mit Todesfolge in einem minder schweren Fall, wie ein Gerichtssprecher in Kiel sagte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil soll am Mittwoch (14.30 Uhr) verkündet werden.
Quelle: ddp

In ähnlichen Fällen hat es schon ganz andere Ergebnisse gegeben, wie man hier oder insbesondere hier nachlesen kann.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hrm, also plädiert die StA auf das niedrigste was nach der BGH-Entscheidung noch vertretbar erschien.

Werner Siebers hat gesagt…

Wobei meinem Verständnis nach dafür, wegen der Todesfolge, sogar von einem minder schweren Fall ausgegangen worden sein muss; bei der aus der Presse bekannt gewordenen Version kaum nachvollziehbar, aber die Informationen müssen natürlich nicht vollständig sein.

Anonym hat gesagt…

Der erste verlinkte Fall (Taxifahrer) ist vergleichbar. Hier wurden 18 Monate ausgeurteilt, was zum Beispiel an Vorstrafen etc. liegen könnte, wozu sich der Bericht nicht verhält. Der zweite (Stralsund) ist nicht vergleichbar, weil die Beamten dort dem Geschädigten eine "Lektion erteilen" wollten. Das steht bei dem in Rede stehenden Fall aber nicht im Raum, wird auch von der Nebenklage nicht behauptet.
Ob die Beamten zu 12 oder 18 Monaten verurteilt werden, ist angesichts des Verlustes des Beamtenstatus in beiden Fällen ohnehin wurst.

 

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