31 Mai 2007

Landgericht Lübeck verurteilt Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung - Gesichtsverlust der Staatsanwaltschaft?

Überraschend hat das Landgericht Lübeck zwei Polizisten wegen des Todes eines betrunkenen Schülers schuldig gesprochen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten Freispruch beantragt. Das Gericht jedoch war anderer Ansicht.
Quelle: spiegel

Warum eigentlich überraschend, fragt man sich. Schon hier habe ich meine "Überraschung" darüber aufgezeigt, dass bei Polizeibeamten durch Staatsanwaltschaften möglicherweise hin und wieder mit zweierlei Maß gemessen wird.

Und jetzt auch noch die vollmundige und aufgeregte Erklärung, man werde zu Gunsten der Angeklagten Revision einlegen. Kommt bei Staatsanwaltschaften auch eher selten vor, und dass das gleich spektakulär und presseträchtig herausposaunt wird, mehr als die Ausnahme.

Man kann nur vermuten, dass es sein könnte, dass man bei der Staatsanwaltschaft befürchtet, einen heftigen Gesichtsverlust zu erleiden, wenn noch deutlicher wird, dass die Eltern des Getöteten den Prozess erst mit einem Antrag beim schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht erzwingen mussten. Die Lübecker Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren seinerzeit nämlich schlicht eingestellt.

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