24 Mai 2007

Landgericht Dessau und die moralischen Pflichten

Im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Ouri Jallow in einer Polizeizelle in Dessau gibt es nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Steinhoff widersprüchliche Zeugenaussagen. Wie MDR 1 RADIO SACHSEN-ANHALT meldet, sagte er am heutigen Verhandlungstag, einer der befragten Polizisten müsse bewusst falsch ausgesagt haben. Er forderte den Hauptangeklagten auf, denjenigen zu benennen. Das sei seine moralische Pflicht.
Quelle: mdr

Ok, "nur" eine Pressenotiz. Aber wenn an den Kernaussagen vom MDR auch nur ein wenig wahr wäre, hätte man wohl den klassischen Fall eines befangenen Richters vor Augen. Wer sich festlegt, dass ein Zeuge lügt, hat sich auch vor Schluss der Beweisaufnahme auf einem bestimmten Sachverhalt festgelegt.

Und wer als Richter einem Angeklagten etwas von moralischen Pflichten vorsülzt, weiß vermutlich nicht mehr, was er tut. Wenn es denn so gewesen sein sollte, wie berichtet, müssen sich die Verteidiger fragen, was sie noch alles durchgehen lassen wollen.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Es gibt vier Aussagen. Mindestens zwei Aussagen widersprechen sich derart, das entweder nur Ausage a oder Aussage b wahr sein kann. Die Kumulation beider in den Aussagen wiedergegebenen Geschehensabläufe scheidet denklogisch aus.

Nun klären Sie doch mal ihre Leserschaft auf, was an der Feststellung des Richters, dass zumindest einer der Angeklagten falsch ausgesagt hat, voreingenommen ist.

Und dass die Kammer durch den Vorsitzenden an das Gewissen des Angeklagten appelliert, kann man unter "Klappern gehört zum Handwerk" abbuchen - ebenso wie regelmäßig von Strafverteidigern ausgehende sinnfreie Befangenheitsanträge oder die verschiedenartigen Versuche, den Verfahrensablauf zu verzögern.

Erstaunlich finde ich, dass vor allem Strafverteider immer gleich zu winseln anfangen, wenn das Gericht sich mal auf ihr Niveau herab begibt und auch mal mit Polemik und Aktionismus zu glänzen versucht. Eigentlich sollten Professionalität und Redlichkeit eine gezügelten Kommentierung Ihrerseits erwarten lassen.

Werner Siebers hat gesagt…

Ach Mascha, wieder mal das Spagat zwischen Einfältigkeit und Einseitigkeit geschafft: Respekt.

Respekt auch vor Ihrer offenbar völligen Ahnungslosigkeit. Schon mal was von subjektiver Wahrheit und Irrtum gehört. Passt nicht ins Meckerbild? Nach der Denklogik schreien aber die möglicherweise entlastenden dritten oder vierten denkbaren Alternativen vergessen.

Oh Gott, diese Tunneldenker werden nie aussterben und die Welt verschlechtern.

So kennen wir es, das nörgelige Ma(r)schakind, feige anonym und pseudowichtig.

Aber dass Sie nicht einmal verstehen, dass Richter und Verteidiger völlig andere Funktionen haben und dass ein Maurer anders klappern darf und muss als ein Dachdecker, erklärt auch,dass Sie nicht erkennen,dass Sie der einzige Winseler sind, der hier sein Unwesen treibt.

Ein Richter, der einen Angeklagten darüber zu belehren hat, dass er schweigen darf, um ihm dann zu sagen, dass er eine moralische Pflicht zur Aussage hat, ist eine völlige Fehlbesetzung und müsste sofort in die Verwaltung oder wo auch immer hin versetzt werden.

Vielleicht findet sich ja ein gemeinsames Dienstzimmer mit Mascha. Draußen vor der Tür das Schild.Bitte nicht stören, wir winseln gerade.

A bisserl feed fürn Troll.

Anonym hat gesagt…

"Subjektive Wahrheit" imd Irrtümer - schöne Begriffe. Vorallem in jeder (anwaltlichen) Lebenslage so passend. Dumm nur, wenn Sie in epischer Breite Wahrnehmungs- und Erinnerungsfehler problematisieren, dabei jedoch völlig übersehen, dass die Widersprüchlichkeit der Aussagen sich auf das Kerngeschehen (welches natürlich aus dem Blickwinkel des jeweils Bekundenden ermittelt werden soll) bezieht. Da war es dass für die Glaubhaftigkeit der Bekundung, was wiederum die Feststellung trägt, das der Verdacht einer Falschauissage vorliegt. Aber wenn Sie mit gleicher Inbrunst wie hier vortragen, sind die Kollegen sicher schwer beeindruckt.

Was den Vorwurf des feigen (weil) anonymen Kommentierens angeht: Vielleicht hätten Sie mehr Zeit in die Erforschung Ihrer an sich schon simplen Blogsoftware investiert. Dann wäre Ihnen sicher aufgefallen, dass ich neben meinem Nick auch eine URL hinterlegt habe, unter der Sie ohne weiteres meine Identität feststellen können. Aber sehen wir es sportlich - sie haben mit diesem Kommentar wieder einen Versuch frei. Lassen Sie ihn nicht verstreichen - verzichten Sie einfach mal auf eine weitere Fortsetzung Ihrer Videocasts und lernen Sie einfach mal ihre Blogsoftware kennen.

Werner Siebers hat gesagt…

Oh, Ma(r)schakind, schon jetzt schwächeln? Zu Punkt 2 das Schwänzchen schon ganz eingefahren und bei Punkt 1 heißer Brei.

Und dann primitives Herummosern an Software und EDV-Kenntnissen. Wenn Sie mal irgendwann gelernt haben, wann man dass oder das schreibt, können Sie sich gern melden.

Und wenn Sie jetzt in gekränkter Eitelkeit Texte bei mir nach Fehlern durchsuchen, was ich Ihnen absolut zutraue, dürfen Sie sie behalten.

Anonym hat gesagt…

:-) ... Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ein ANWALT mich in meiner Ehre kränken könnte ... solche Geplänkel sind für mich eher entspannender Natur - frei nach dem Motto: Arguing with a lawyer is like mud wrestling with a pig: after a while you realize that the pig actually enjoys it!

PS: Eine Antwort sind Sie dennoch schuldig geblieben: Ist es Ihnen denn nunmehr gelungen, investigativ (d.h. in Ihrem Falle durch schlichtes Lesen der von mir in die die Kommentarfelder eingegebenen Informationen) meine Identität zu "lüften"? Oder benötigen Sie hierfür die Hilfe Ihrer drei verbliebenen Musketiere - ähhhh Strafverteider?

Werner Siebers hat gesagt…

Schuldig bin ich Ihnen nichts, gleichwohl eine kurze Antwort: Ihre Identität interessiert mich nicht.

 

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