Stört das wiederholte Zuspätkommen eines Arbeitnehmers den Betriebsablauf eines Unternehmens, kann ihm sein Chef selbst dann kündigen, wenn die einzelnen Verspätungen in der Vergangenheit eher gering waren. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, war einem Service-Mitarbeiter einer Autowaschanlage nach zweieinhalbjähriger Betriebszugehörigkeit ordentlich gekündigt worden. Der 40-Jährige hatte zuvor seinen Dienst insgesamt 15 Mal zu spät angetreten und war von seinem Chef bereits drei Mal abgemahnt worden. Auch wenn die Verspätungen meistens nicht mehr als fünf Minuten betrugen, störten sie doch den reibungslosen Betriebsablauf der "Vorwasch-Stationen". So reinigten drei Mitarbeiter - zu denen auch der Entlassene gehörte - die in die Waschstraße einfahrenden Autos mit Spritzschläuchen, Schrubbern und Lappen vor. Wenn einer der Teamkollegen sich verspätete, musste einer der beiden anderen dessen Station mit übernehmen und zwischen den Haltepunkten pendeln. Das verursachte Verzögerungen in der Abfertigung der Fahrzeuge und Ärger unter den Kollegen.
Quelle: channelpartner.de
Mir fallen spontan einige Richter ein, die man schon lange hätte suspendieren müssen, weil sie beinahe nie pünktlich mit ihren Verhandlungen anfangen.
1 Kommentar:
Solange ein anderer Richter zwischen zwei Verhandlungen hin- und herpendelt ...
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