31 Mai 2007

Wenn Äbte und Mönche mit einer Kneipe in die Pleite reiten ...

Der Abt des Klosters Andechs und ein Mönch sind wegen Pflichtverletzung bei der Pleite ihrer Wirtshauskette zu 330.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht München bescheinigte ihnen am Donnerstag eine Mitschuld an der Insolvenz der Kloster Andechs Gastronomie AG im Jahr 2004.

Abt Johannes Eckert war Aufsichtsratschef der Gastronomie AG, die dem Benediktinerstift zusammen mit dem Unternehmer Rainer Staiger gehörte. Obwohl die Restaurantkette nach der Absetzung des umtriebigen Cellerars Anselm Bilgri durch den neugewählten Abt schon im Frühjahr 2004 in die Krise schlitterte, blockierten der Abt und der im Vorstand sitzende Pater Beratungen. Wäre «rechtzeitig eine Aufsichtsratssitzung durchgeführt und dort die für eine Kapitalerhöhung nötigen Beschlüsse gefasst worden, hätte die AG mit den notwendigen liquiden Mitteln versorgt und dadurch die Insolvenz vermieden werden können», stellte das Landgericht fest und «erkannte sowohl im Verhalten des Abts als auch des Paters eine Pflichtverletzung».

Ob Staiger den Schadenersatz tatsächlich bekommt, ist aber völlig offen. Das Gericht verurteilte nicht das Kloster, sondern den Abt und den Pater persönlich, die als Benediktiner der Armut verpflichtet sind. «Wenn bei den beiden nichts zu holen sein sollte, kann man sich den Titel übers Bett hängen», sagte Gerichtssprecher Tobias Pichlmaier.

Quelle: yahoo

Einen Titel gegen einen Abt, Mönch oder Pater muss man sich nicht über das Bett hängen, sondern man sollte selbigen bei eBay einstellen, das ist sicher lukrativer. Vielleicht steigert ja unser aller Benedikt mit, der hat ja genug.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sollte dieser - sagen wir einmal - "rechtsfreie Raum" Schule machen, müssten wohl so manche klösterliche (kirchliche) Privilegien auf den Prüfstand....

Anonym hat gesagt…

expressis verbis legen benediktinermönche kein armutsgelübde ab.
sollte sich in der zelle des Abtes wirklich kein geld finden lassen?
würde eine solche geldsuchaktion dann doch nicht von erfolg gekrönt, könnte herr abt ja seine klösterliche zelle mit der zelle einer VA (Gefängnis, Schuldner turm, o.ä.) eintauschen.
ein solch heiliger tausch wäre zweifelsohne amüsant und ohne zweifel angemessen und durchaus gerecht.

Anonym hat gesagt…

ildhLieber Herr Anonym,

ohne irgend eine Sympathie für die beiden Verurteilen zu haben, finde ich Ihren Kommentar einfach nur primitiv !

 

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