Quelle: dwdl.de
Als "Kirchenstörer" ist Andreas Roy bundesweit bekannt. Dutzende Male störte er bereits Gottesdienste und andere öffentliche Veranstaltungen, um gegen Abtreibungen und Homosexualität zu protestieren. Im Oktober 2004 erwischte es auch die ZDF-Live-Sendung "Wetten, dass..?".Roy, der im Publikum saß, sprang damals auf, forderte Thomas Gottschalk lautstark auf Buße zu tun und verteilte Flugblätter. Rund zehn Minuten dauerte, es bis der Störer aus der Halle entfernt war. Gottschalk blieb gelassen und antwortete "Solange Du nicht aufhörst zu quatschen, solange höre ich auch nicht auf. Und im Gegensatz zu Dir hab' ich mein Mikrofon."
Nun kam es vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Verhandlung des Falls. Roy wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Die Begründung: Hausfriedensbruch, Nötigung und fahrlässige Körperverletzung. Einer der Ordner hatte damals leichte Verletzungen davongetragen, Roy versicherte jedoch glaubhaft, er habe dies nicht beabsichtigt.
Als Verteidiger muss man sich bei solchen Mandanten darüber im Klaren sein, dass Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken, auch längerer Natur, manchmal plötzlich im Raume stehen. Und das muss der Mandant wissen, also auch wissen, dass ein frühes Ende oft ein Ende ohne Schrecken bedeutet, während ein spätes Ende hin und wider unangenehme Überraschungen mit sich bringt.
2 Kommentare:
Bei den Aktionen, die Roy abzieht, werden an die Geduld des Strafverteidigers vermutlich hohe Anforderungen gestellt.
das der kinderschänder nur geldstrafe bekommen hat .was für eine gerechte welt!
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