20 Mai 2007

bwin gewinnt beim Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)

Der Freistaat Bayern muss Internet-Sportwetten des umstrittenen Anbieters bwin dulden. Ein sofortiges Verbot dieser Sportwetten allein in Bayern sei schon aus technischen Gründen unmöglich und deshalb rechtswidrig.

Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Beschluss (Az.: 24 CS 07.10). Damit wies der Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde des Freistaats gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zurück.

Die zuständige Bezirksregierung von Mittelfranken hatte dem umstrittenen Sportwettenanbieter im vergangenen September untersagt, von Sachsen aus auch in Bayern Sportwetten via Internet anzubieten. Dagegen klagte bwin per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Ansbach im Dezember mit Erfolg. Dies bestätigte nun der BayVGH mit der Ablehnung der Beschwerde des Freistaats.
Quelle: an-online.de

Ein großer Sieg auch für die Strafverteidiger. Je mehr freies Wetten, desto mehr verzweifelte Zocker, die Banken oder alte Omas überfallen und dann verteidigt werden müssen. Es lebe das freie Zocken.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Lottery (n): A tax on people who are bad at math.

 

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