Das war mal wieder ein Verfahren, in dem Polizeibeamte im Rahmen ihrer Ermittlungen alles getan haben, um eine spätere Verurteilung zu verhindern. Heute im Amtsgericht Hildesheim taten sich zum wiederholten Mal Untiefen auf, was die Kenntnisse von Polizeibeamten zur Wahllichtbildvorlage angingen.
Mehrere Türsteher sollen angeblich einen querulierenden Disco-Gast in die Mangel genommen haben. Zeugen wurden dann bei einer ersten Vernehmung zwei Fotos von zwei Türstehern vorgelegt, die an dem Abend gearbeitet hatten, in einer zweiten Vernehmung von drei weiteren Securitys, die auch an dem Abend gearbeitet hatten. Kein Vergleichsfoto, keine anderen Personen, im Gegenteil, der ausdrückliche Hinweis, dass genau diese Personen an diesem Abend anwesend waren.
Auch im Sinne meiner Kollegen Müller V aus Hannover und Lutz Malz aus Braunschweig bedanke ich mich ausdrücklich bei der nicht aussterbenden Spezies von Polizeibeamten, denen eine regelgerechte Wahllichtbildvorlage ein Greuel zu sein scheint: Leichter können Sie uns die Freisprüche nicht machen, DANKE!
Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft Hildesheim meinte dann schon während der Beweisaufnahme, dass sie keine Prämie für eine Bestrafung erhalte und blieb bei ihrem Antrag, alle drei Angeklagte freizusprechen, sogar sitzen, weil der Freispruch zum Schluss völlig klar auf der Hand lag und so dann auch ausgeurteilt wurde.
1 Kommentar:
Ob die freundlichen Beamten wohl erst aus diesem Blog erfahren, was sie da für Unsinn gebaut haben?
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