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An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
1 Kommentar:
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Bei einem Ihrer Mandanten wurden 0,2-0,3g Heroin sichergestellt. Das Heroin wurde untersucht und es konnte KEIN Wirkstoff nachgewiesen werden? Das ganze soll jetzt ein Verstoß gegen das BTM-Gesetz darstellen? *kopfschüttel*
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