19 Mai 2007

Besuchserlaubnis gegen den Widerstand der Staatsanwaltschaft

Eine beachtenswerte Entscheidung des Landgerichts Magdeburg. Einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Besuchserlaubnis der Verlobten eines Untersuchungshaftgefangenen wurde nicht abgeholfen, da die Verlobte zum engsten persönlichen Umfeld gehört und der Kontakt zu den engsten Angehörigen gerade im Hinblick auf die mit der Untersuchungshaft regelmäßig einhergehenden psychischen Belastungen zu ermöglichen ist.

Auch die Tatsache, dass die Verlobte den Gefangenen bei einer zwischenzeitlichen Flucht unterstützt hatte, spricht nicht dagegen, zumal angeordnet wurde, dass ein Kriminalbeamter bei den Besuchen zugegen ist.

Eine Entscheidung, die zeigt, dass nachgedacht wurde. Daran sollten sich andere Gerichte, die über Besuchserlaubnisse zu entscheiden haben, ein Beispiel nehmen.

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