Der Mandant hat in Polen eine EU-Fahrerlaubnis erhalten. Die Stadt Salzgitter meint, das sei nicht mit rechten Dingen zugegangen. Sie entzieht die Fahrerlaubnis und nimmt dem Mandanten den polnischen Führerschein weg.
Der Hinweis, dass das nicht möglich sei, wenn überhaupt, könne man ihm das Fahren von KFZ in Deutschland verbieten, bleibt -der Mandant meint: Arroganz pur- unbeachtet.
Nun hat sich die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit dem spannenden Problem zu beschäftigen, ob das möglicherweise eine Unterschlagung sein könnte. Es können nämlich auch kopmplett wertlose fremde bewegliche Sachen unterschlagen werden, solange sie nur fremd sind, d.h. nicht im Alleineigentum des Täters stehen oder herrenlos sind.
So kann eine Führerscheinstelle sich anbieten, bei der Lösung von interessanten Rechtsproblemen berühmt zu werden.
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