Ein türkischer Student, der sein Studium in Deutschland vernachlässigt hat, hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht nach Angaben eines Sprechers am Montag entschieden. Der Student hatte im Jahr 2003 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland Germanistik und Anglistik zu studieren. Er befinde sich nun im neunten Semester und habe sein Studium nicht ordnungsgemäß betrieben. Deshalb verlängerten die Behörden seine Aufenthaltsgenehmigung nicht. Die Richter folgten dieser Auffassung. (Aktenzeichen: 8 L 2494/06) (dpa/lnw
Dieses Urteil wird in mancher Ausländerbehörde ganz bestimmte Begehrlichkeiten hervorrufen.
1 Kommentar:
Ich durfte einst einem ausländischen Studenten eröffnen, daß er eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat. Damit war sein Studium beendet, und auch die Aufenthaltsgenemigung. Das hat keinen Spass gemacht.
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